Novellierung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes

Die Hessische Landesregierung will die Zuschüsse an die Privatschulen im Land um rund zehn Millionen Euro erhöhen. Das ist der Kern des Entwurfs des Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes, den Kultusministerin Karin Wolff heute bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden vorgestellt hat: "Damit verbessern wir die finanzielle Förderung der Privatschulen erheblich und folgen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts", sagte sie. Aus Artikel 7 Absatz 4 Grundgesetz leiten die Karlsruher Bundesrichter einen Anspruch auf staatliche Förderung ab, wonach die Länder die institutionelle Existenz der Privatschulen gewährleisten und dabei auch die Sach- und Schulraumbeschaffungskosten privater Schulträger berücksichtigen müssen.

22.05.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen

Neu soll eine Regelung ins Ersatzschulfinanzierungsgesetz (ESchFG) aufgenommen werden, nach der private Schulträger einen Investitionskostenanteil vom Land Hessen erhalten, erläuterte die Kultusministerin. Dieser werde per Verordnung festgesetzt und mehr als die Hälfte des zusätzlichen Fördervolumens ausmachen. Zugleich solle der von Kommunen und Landkreisen zu tragende Gastschulbeitrag für Schulen in privater Trägerschaft von 50 auf 75 Prozent angehoben werden. Der Gastschulbeitrag diene als Ausgleich für das Unterrichten von Schülerinnen und Schülern im Bereich der öffentlichen Schulen.

Eine weitere Verbesserung sei die im Gesetzentwurf vorgesehene Befreiung privater Träger von der dreijährigen Wartefrist für Fördermittel, wenn bestehende Ersatzschulen lediglich um eine weitere Schulform erweitert werden. "Dann haben sie sich ja bereits als verlässlich und im Verhältnis zu anderen Schulen konkurrenzfähig erwiesen", begründete Karin Wolff. Von einer generellen Neufassung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes habe die Landesregierung vorerst abgesehen, weil die inzwischen elektronisch vorliegenden Personalkosten öffentlicher Schulen als Datengrundlage zum Entwickeln eines neuen Finanzierungsmodells noch nicht tragfähig genug sind: Um ein Berechnungssystem zum dauerhaften Finanzieren der Ersatzschulen zu entwickeln, das diesen Planungssicherheit gibt, sind noch zwei bis drei Jahre Erfahrung mit diesen hilfreichen neuen Daten erforderlich."

"Die Hessische Landesregierung bekennt sich in finanziell schwierigen Zeiten zur Partnerschaft mit den privaten Schulträgern", betonte Karin Wolff. Vom Land erhielten sie künftig Investitionskostenanteile, von Landkreisen und kreisfreien Städten höhere Gastschulbeiträge. Das sei angemessen und orientiere sich an der Finanzierung öffentlicher Schulen. Ohnehin übernehme das Land Aufgaben der Qualitätssicherung, der Schulverwaltung, Lehrplanentwicklung oder Lehreraus- und Fortbildung für die Ersatzschulen mit.


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