Privatschulen werden mit rund zehn Millionen Euro stärker gefördert
Kultusministerin Karin Wolf hat gestern den Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes (ESchFG) in den Hessischen Landtag eingebracht: Nach der Devise "Versprochen – gehalten" werde die Finanzausstattung der Schulen in freier Trägerschaft, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, deutlich verbessert.
14.09.2006 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen"Die Hessische Landesregierung will die Zuschüsse an die Privatschulen im Land um rund zehn Millionen Euro jährlich erhöhen", sagte Karin Wolff. Der Opposition hielt sie eine "stiefmütterliche Behandlung" der Schulen in freier Trägerschaft durch frühere Landesregierungen vor: Seit 1972 sei das ESchFG im Kern unverändert geblieben, die Regelbeihilfe 1996 sogar von 75 auf 72,5 Prozent gekürzt worden. Nach der Regierungsübernahme 1999 habe die Landesregierung diesen Fehler von Rot-Grün korrigiert und den Regelbeihilfesatz der Ersatzschulen wieder auf 75 Prozent der vergleichbaren Personalkosten öffentlicher Schulen angehoben. "Jetzt gehen wir beim Verbessern der Situation der Privatschulen noch einen Schritt weiter", sagte die Kultusministerin und freute sich über die einmütige Zustimmung aller an der Regierungsanhörung beteiligten Verbände und Vereinigungen.
Die Landesregierung wolle das EschFG insbesondere in drei Punkten novellieren:
- Die Ersatzschulen erhalten für jede Schülerin und jeden Schüler vom Land einen Investitionskostenanteil. Die Berechnung der Beihilfesätze bleibt unverändert.
- Die Gastschulbeiträge der Schulträger werden von 50 auf 75 Prozent erhöht. Diese dienen als Ausgleich für entfallendes Unterrichten von Schülerinnen und Schülern im Bereich öffentlicher Schulen.
- Für verlässliche Träger, die lediglich eine bestehende Ersatzschule um eine Schulform am gleichen Standort erweitern wollen, wird die dreijährige Wartefrist aufgehoben.
Karin Wolff möchte das EschFG um eine neue Regelung ergänzen, wonach der Investitionskostenanteil für jede Schülerin und jeden Schüler als Zusatzbetrag gewährt wird. In Anlehnung an die Festsetzung der Gastschulbeiträge werden diese Investitionskosten als Festbetrag nach Schulformgruppen definiert: Für allgemein bildende Schulen sind 110 Euro, für berufliche Schulen in Vollzeitform 120 Euro, für Berufsschulen in der dualen Berufsausbildung 50 Euro, für sonstige berufliche Schulen in Teilzeitform 30 Euro und für Förderschulen 230 Euro pro Schüler und Jahr vorgesehen. "Das ist angemessen und orientiert sich an der Finanzierung öffentlicher Schulen", betonte die Kultusministerin: "Wir bekennen uns in finanziell schwierigen Zeiten zur Partnerschaft mit den privaten Schulträgern."
Von einer generellen Neufassung des EschFG hat die Landesregierung laut Karin Wolff vorerst abgesehen, weil die bislang elektronisch vorliegenden Personalkosten öffentlicher Schulen als Datengrundlage zum Entwickeln eines neuen Finanzierungsmodells noch nicht tragfähig genug sind. Um den Ersatzschulen mit einem Berechnungssystem zum dauerhaften Finanzieren Planungssicherheit zu geben, seien noch zwei bis drei Jahre Erfahrung mit den hilfreichen neuen SAP-Daten erforderlich.
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