Schulrechtliche Regelungen sind verfassungswidrig
Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie, hat die KMK darüber in Kenntnis gesetzt, dass die schulrechtlichen Regelungen gegen das Grundgesetz verstoßen und fordert dringend eine Überarbeitung der bestehenden verfassungswidrigen Erlasse, Richtlinien und Verordnungen.
19.10.2006 PressemeldungChancengleichheit für Kinder mit einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) ist in Deutschland – anders als in unseren europäischen Nachbarländern - noch ein Fremdwort. Eltern, die ihren betroffenen Kindern eine chancengerechte Zukunftsperspektive geben möchten, sehen als einzigen Ausweg, die Rechte ihrer Kinder vor Gericht einzuklagen. Dort erhalten sie erstmalig Verständnis für das Störungsbild der Legasthenie, was in den Kultusministerien und vielen Schulen bis heute immer noch nicht der Fall ist. In mehreren Verfahren sprechen die Gerichte Legasthenikern das Recht, abgeleitet aus Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz, auf Nachteilsausgleich in den Prüfungen zu. Sie führen aus, dass Legastheniker keine Einschränkung in ihrer intellektuellen Leistungsfähigkeit haben, sondern nur in der technischen Fertigkeit des Lesens und Schreibens beeinträchtigt sind. Ein Gutachten von Frau Prof. Dr. Langenfeld, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Georg-August-Universität Göttingen, zur Klärung der Rechte von Legasthenikern, untermauert die Argumentation der Gerichte. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass der jetzige Umgang mit Legasthenikern an den Schulen die Kinder gleich in mehreren Grundrechten verletzt. Das Gutachten und die Rechtsprechung verdeutlichen, dass in Deutschland ein erheblicher Handlungsbedarf besteht, den betroffenen Schülerinnen und Schülern Chancengleichheit zu gewähren und sie nicht weiterhin zu diskriminieren.
"Dass Kindern der Zugang zu einer Realschule oder einem Gymnasium wegen der mangelhaften Rechtschreibleistung verwehrt wird, obwohl sie sonst über eine gute und z.T. überdurchschnittliche Begabung verfügen, darf nicht mehr an der Tagesordnung sein. Die Kinder haben einen Anspruch auf Nachteilsausgleiche und Notenschutz bei Rechtschreibleistungen, um eine Chancengleichheit in den Prüfungen zu erhalten", fordert die Bundesvorsitzende Christine Sczygiel. Nachteilsausgleiche werden in Form von Erlassen, Richtlinien oder Verordnungen der 16 Kultusministerien der Länder in unterschiedlicher Form geregelt. "In einem Bundesland endet die Berücksichtigung der Legasthenie in der Grundschule und in einem anderen Bundesland reicht sie bis zum Abitur. Abhängig davon, wo die Eltern wohnen, können die betroffenen Kinder in einem Bundesland das Abitur machen und in einem anderen Bundesland nur den Hauptschulabschluss", kritisiert Sczygiel.
Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat im Jahr 2003 eine Empfehlung zur Berücksichtigung von besonderen Lese- /Rechtschreibschwierigkeiten in den Schulen verabschiedet, die nur sehr unzureichend die Rechte von Kindern mit einer Legasthenie regelt. Wie aus verschiedenen Gerichtsurteilen und dem Gutachten von Prof. Langenfeld hervorgeht, sind die Vorgaben dieser Empfehlung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Nun zeigt die aktuelle Umsetzung dieser Empfehlung in den Bundesländern, dass der empfohlene Rahmen noch nicht einmal ausgeschöpft und damit ebenfalls gegen die verfassungsgemäßen Grundrechte der betroffenen Kinder verstoßen wird. Die einzige Ausnahme ist das Land Bayern, das mit seiner Bekanntmachung verfassungskonform mit diesem hochbrisanten Problem Legasthenie umgeht. Der BVL rät den Eltern, nicht zu warten, bis die Kultusministerien ihre Vorschriften geändert haben, sondern sofort die Rechte für ihre betroffenen Kinder direkt aus dem Grundgesetz einzufordern. "In anderen europäischen Ländern ist es bereits eine Selbstverständlichkeit, dass Legastheniker eine Schulausbildung absolvieren können, die ihrer Begabung entspricht, so muss es auch in Deutschland sein ", fordert Sczygiel.
Weitere Informationen finden Sie unter www.bvl-legasthenie.de
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