Umwandlung der Medizinische Fakultäten vor Gericht

Vom Verwaltungsgericht Halle wurde am gestrigen Tag in einem ersten Verfahren festgestellt, dass den Personalräten ein weitgehendes Informations- und Beteiligungsrecht im Zuge der Neustrukturierung der Medizinischen Fakultäten zusteht. Hierzu gehört die rechtzeitige und umfassende Informationen der Personalräte, um die sich aus dem Personalvertretungsgesetz ergebenden Verpflichtungen erfüllen zu können.

13.07.2005 Sachsen-Anhalt Pressemeldung GEW Sachsen-Anhalt

"Damit wurde die Rechtsstellung der Personalräte bestätigt", kommentierte GEW-Sprecher, Hans-Dieter Klein, das Ergebnis. "Die ignorante Haltung der Landesregierung, dass die Rechte der Personalräte ausreichend gewahrt worden wären, ist somit nicht haltbar."

Die Personalräte der Medizinischen Fakultäten hatten bei den Verwaltungsgerichten Halle und Magdeburg gerichtliche Verfahren mit dem Ziel eingeleitet, wegen Nichteinhaltung europarechtlicher Vorgaben die Umsetzung des Gesetzes bis zur Erfüllung der Informations- und Anhörungsrechte auszusetzen.

Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte am 7. Juli 2005 trotz der europarechtlichen Bedenken das Hochschulmedizingesetz mit den Stimmen der CDU/FDP-Mehrheit verabschiedet. Gegenstand des Gesetzes ist die rechtliche Verselbstständigung der Klinika der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg und der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg als Anstalten des öffentlichen Rechts. Von dieser Umstrukturierung sind ca. 7000 Beschäftigte an beiden Hochschulen betroffen.

Nach Aussagen des Rechtsanwaltes der Personalräte, Thomas Neie (Leipzig), haben sich auf Anregung des Gerichts die Verwaltungsdirektorin des Klinikums der Martin-Luther-Universität und der Personalrat des Klinikums zur zukünftigen Erfüllung dieser Verpflichtung darauf verständigt, im Interesse der Beschäftigten bei der erforderlichen Umsetzung des Hochschulmedizingesetzes zusammenzuarbeiten.

Zu diesem Zwecke wird die Verwaltungsdirektorin einen Organisationsstab einrichten, in dem der Personalrat mit zwei Personen vertreten sein wird.

"Wir begrüßen das Ziel der Beteiligten, dadurch Schaden von den hochschulmedizinischen Einrichtungen und vor allem von den Beschäftigten, der sich aus den unzulänglichen Regelungen des Hochschulmedizingesetzes ergeben kann, abwenden zu wollen," erklärte Klein. Die GEW wird die Personalräte dabei unterstützen.

Ansprechpartner

GEW Sachsen-Anhalt

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