Kinderbildungsgesetz NRW

2. Stufe der KiBiz Revision ändert das Finanzierungssystem - aber wie?

10.02.2012 Artikel

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Im Rahmen seiner Dialog-Reihe hatte das Forum Förderung von Kindern am 10.2.2012 u.a. die im Landtag vertretenen Fraktionen und weitere Interessierte nach Düsseldorf eingeladen, um mit Forderungen für die angekündigte Neufassung eines geeigneten Finanzierungssystems für den Elementarbereich des Bildungswesens zu beraten.

In Einführungsvorträgen von Kathrin Bock-Famulla, Bertelsmann-Stiftung, und Prof. Dr. Rainer Strätz, Sozialpädagogisches Institut der Fachhochschule Köln wurden einerseits Hinweise auf die umfangreichen Arbeiten der Bertelsmannstiftung für die Neugestaltung eines Finanzierungssystems für Kitas und andererseits von Prof. Dr. Strätz vielfältige Hinweise auf die sich aus inhaltlichen Anforderungen ergebenden Notwendigkeiten und erfahrbar bestehende Unzulänglichkeiten des geltenden Finanzierungssystems gegeben.

Frau Bock-Famulla machte u.a. darauf aufmerksam, dass bei der Erarbeitung eines auf die jeweilige Situation angepassten Finanzierungssystems vor allem die Frage beantwortet werden muss, welche Aufgaben erfüllt werden sollen und was insofern von Kindertageseinrichtungen erwartet wird. Um ein angemessenes Finanzierungssystem zu entwickeln, müssten verschiedenen Bausteine berücksichtigt werden, so z.B. ein Basiswert, der das Vorhalten der Einrichtung sichert, so dass z.B. unabhängig von der Nutzung die Miete abgedeckt ist. Dazu kommen müssten dann leistungsabhängige Förderungsbestandteile sowie weitere "Zuschläge" , die für die Abdeckung zusätzlicher Aufgaben und Anforderungen aus speziellen Bedarfslagen von Kindern innerhalb einer bestimmten Einrichtung erforderlich seien. Bei der Erarbeitung habe sich herausgestellt, dass vielfältige Detailprobleme zu lösen sind und auch vielfältige Zusammenhänge bedacht werden müssten. Aus diesem Grunde habe die Stiftung ein Simulationsmodell erarbeitet, um die Auswirkung verschiedener Parameter betrachten zu können.

Herr Prof. Dr. Strätz machte darauf aufmerksam, dass unterschiedliche Beteiligte unterschiedliche Interessen verfolgen. Es komme jedoch u.a. darauf an, dass nicht eine "auskömmliche", sondern eine "aufgabenbezogene" Förderung realisiert werden muss, die sich auch flexibler den verändernden Bedingungen passgenau anpassen kann. Er ging dabei auch auf konkrete Unzulänglichkeiten des bestehenden Systems ein, in dem er nicht nur eine verbesserte Personal-Kind-Relation unter Bezug auf vorliegende Arbeiten forderte, sondern auch fragte, aus welchen Gründen z.B. die Gruppenstärke in der U-3-Gruppe bei 45 Stunden nicht reduziert wird, wieso eine Koppelung der Pauschalen an die Aufenthaltszeit erfolge, zumal Bildungsdokumentationen, Elterngespräche und die Zusammenarbeit mit der Schule unabhängig davon in der gleichen Intensität zu leisten sind. Er machte darauf aufmerksam, dass Kinder, dies werde vor allem bei Kinder mit Behinderungen deutlich, keine "Pauschalen" sind. Er stellte in Frage, aus welchen Gründen nicht Fachkraftstunden im Elementarbereich wie in der Schule unabhängig von den tatsächlich anfallenden Personalkosten für eine Fachkraft zur Verfügung gestellt werden. Er begründete auch, dass sich Investitionen in Bildung lohnen.

In der anschließenden Diskussion mit den Mitgliedern des Landtags, Frau Hansens (Grüne), Frau Dr. Butterwegge (DIE LINKE) und Herrn Jörg (SPD) wurden Anforderungen an ein verbessertes Finanzierungssystem benannt, aber vor allem die Sorge geäußert, dass bisher nicht erkennbar sei,

  • dass auch die Neufassung des Finanzierungssystems im Rahmen der 2. Revisionsstufe die zugesicherte Beteiligung erfolgt und noch erfolgen kann,
  • dass die Zusage für eine Realisierung der Revision zum 1.8.2013 angesichts bisher noch nicht vorgelegter Eckpunkte zu erwarten ist und
  • dass erneut nur ausgedachte Neuregelungen beschlossen werden können, da entgegen vielfältigen Forderungen ein Wirksamkeitsdialog zu der derzeitigen Regelung durch die Landesregierung nicht initiiert worden sei und aufgrund der zu erwartenden Kurzatmigkeit erneut wieder auf die modellhafte Erprobung verzichtet wird, so dass erneut mit Kollateralschäden zu rechnen ist.
  • Außerdem sei nicht zu erkennen, dass zusätzliche Mittel im Landeshaushalt bereitgestellt werden sollen.

Die Vertretenden der Regierungsfraktionen erklärten, dass das Ministerium an Eckpunkten arbeite und nach Abstimmung zwischen den Regierungsfraktionen auch mit der Veröffentlichung zu rechnen sei, so dass noch vor der Sommerpause ein Regierungsentwurf dem Parlament zugeleitet werden soll. Es sei das Ziel, die Neuregelung zum 1.8.2013 in Kraft zu setzen. Es seien bereits im Landeshaushalt 2011 zusätzliche Mittel bereitgestellt worden und weitere Aufstockungen für den Landeshaushalt 2013 in der Diskussion. Dem wurde entgegengehalten, dass die Aufstockungen im Landeshaushalt 2011/2012 im wesentlichen für neue zusätzliche Bereiche (z.B. Elternbeitragsfreistellung) vorgesehen gewesen seien und die 100 Mio. für zusätzliche Ergänzungskraftstunden keine ausreichende Kompensation vergangener Verschlechterungen seien.

Für die Fraktion DIE LINKE wurde betont, dass bereits im Landeshaushalt 2012 Verbesserungen erfolgen müssten und auch unabhängig von der 2. Revisionsstufe umgesetzt werden könnten, wenn z.B. eine Zusatzförderung für Hauswirtschaftskräfte und die Freistellung der Leitung zunächst von Familienzentren ermöglicht würde. Dies habe DIE LINKE in Anträgen gefordert.

Insgesamt wurde es begrüßt, dass die Veranstaltung zum richtigen Zeitpunkt stattfindet, da die Diskussion zum Finanzierungssystem gerade in der "heißen Phase" sei.

Kommentar:

Es war gut, dass das Forum Aspekte für eine passende Neufassung des Finanzierungssystems auf die Tagesordnung gesetzt hatte, zumal nach einem Beschluss des Landtags der Prüfungsauftrag besteht, ob mit der im KiBiz enthaltenen Finanzierungssystematik überhaupt das Ziel des Gesetzes erreicht werden kann. Eine solche Überprüfung müsste inhaltlich erfolgen und ist nicht dann schon ausreichend, wenn vor allem die an Finanzierungsfragen Interessierten sich vielleicht gegenseitig die Auskömmlichkeit bescheinigen und dabei übersehen, dass die Unzulänglichkeiten zu Lasten Dritter, z.B. der Mitarbeiterinnen und kleiner Träger, abgewälzt wurden.

Wenn jetzt erkennbar geworden ist, dass das Ministerium und die Regierungskoalition über mögliche Lösungen nachdenkt und einen Vorschlag veröffentlichen will, jedoch im Vorfeld überhaupt nicht erkennbar ist, unter welcher inhaltlichen Fragestellung eine Befassung mit dem derzeitigen System erfolgt und die Neuorientierung erdacht wurde, ist mit dem gleichen Dilemma wie bei der Vorlage des 5-Punkte-Programms der Landesregierung in der ersten Revisionsstufe zu rechnen:

Die Landesregierung und die Regierungskoalitionen haben sich festgelegt und lassen jetzt die Beteiligung bei der Diskussion von Modifikationen zu. Ein solches Verfahren entspricht weder der zugesicherten Dialogbereitschaft noch ist zu erwarten, dass tatsächlich inhaltliche Aspekte ausschlaggebend für die Neuorientierung werden. Vielmehr besteht die Sorge, dass lediglich ein passendes System für die Verteilung einer, wenn auch erhöhten, fixen Finanzierungssumme des Landes gesucht und damit das System der "Bildungspolitik nach Kassenlage" fortgesetzt wird, das auch schon vor dem KiBiz mit der Förderung der Offenen Ganztagsschule gegolten hat.

Ein Finanzierungssystem muss tatsächlich den Bedarf eines Kindes in den Mittelpunkt stellen und akzeptieren, dass ein Kind keine Pauschale ist.


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