EILMELDUNG: Streik ist demokratisches Grundrecht!
Derzeit üben die kommunalen Träger der Kindertagesstätten in den zum Streik aufgerufenen Landkreisen einen erhöhten Druck auf die Erzieherinnen und Erzieher aus.
11.06.2009 Pressemeldung GEW Mecklenburg-VorpommernSie behaupten, der für morgen geplante Streik wäre illegal und begründen dies mit dem Gerichtsurteil des Amtsgerichtes Kiel. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft verwahrt sich gegen diese Behauptung! Der Streik der Kolleginnen und Kollegen ist ein demokratisches Grundrecht. Durch die Veränderung der Forderungen im Arbeitskampf nach dem Urteil des Kieler Gerichtes ist dieses Urteil hinfällig. Sechs andere Urteile, unter anderem aus dem Landesarbeitsgericht Hamburg, bestätigen die Rechtmäßigkeit des Streiks.
"Wenn die Arbeitgeberseite diesen Streik verhindern will, dann soll sie klagen, nicht aber durch Einschüchterung den Menschen ihre demokratischen Mittel zur Ausübung des Arbeitskampfes versagen.", sagt Daniel Taprogge, Referent für Tarifpolitik bei der GEW M-V. Die Bildungsgewerkschaft hatte gestern gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di zum Streik in den Kitas kommunaler Trägerschaft für den morgigen Freitag aufgerufen.
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