Nordrhein-Westfalen

Gericht hält Kinderbildungsgesetz für verfassungswidrig

(dpa) – Das Verwaltungsgericht Aachen hält das nordrheinwestfälische Kinderbildungsgesetz KiBiz teilweise für verfassungswidrig. Das Gesetz schließe privatgewerbliche Träger von Zuschüssen aus. Das sei "sehr wahrscheinlich" ein Verstoß gegen den im Grundgesetz verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz und gegen die Berufsfreiheit, sagte der Vorsitzende Richter Harry Addicks am 31. August.

02.09.2011 Artikel
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Eine privatgewerbliche Kindertagesstätte hatte gegen die Stadt Aachen geklagt, nachdem sie keine Förderung erhalten hatte. Die Stadt berief sich auf die Regelung im KiBiz. Es gab zunächst keine Entscheidung. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) bewertete die Klage als Musterfall und unterstützte die Klage. Die Aachener Richter entscheiden in den nächsten Monaten, ob sie das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Die Richter konnten keinen sachlichen Grund für den Ausschluss der gewerblichen Träger feststellen. Der Gesetzgeber dürfe zwar differenzieren, aber nur wenn es sachliche Gründe gebe. "Gleiches ist auch gleich zu behandeln", sagte Addicks. Betroffen von KiBiz sei wohl auch die Berufsfreiheit. Durch die Förderregelung finde eine Wettbewerbsverzerrung statt. NRW gehöre zu den wenigen Bundesländern, die privatgewerbliche Träger nicht in die Förderung aufgenommen hätten.

Das Familienministerium nahm dazu zunächst keine Stellung. "Zu einem laufenden Verfahren äußern wir uns nicht. Es gibt ja noch keine Entscheidung des Gerichts", sagte eine Ministeriumssprecherin in Düsseldorf.

Privatgewerbliche Kitas seien eher selten in NRW: Unter insgesamt landesweit 9505 Kitas sind nur 182 privatgewerblich, zitierte das Ministerium aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik vom März 2010. Nach Angaben der Landschaftsverbände gibt es in NRW 260 gewerbliche Träger von Kindertagesstätten.

Die Klägerin, das Aachener "Haus Sonnenschein", sah sich in ihrer Einschätzung bestätigt. Aus der Nachbarschaftshilfe gegründet, hatte sich die Einrichtung auf die Betreuung von unter Dreijährigen konzentriert. Mit der Ungleichbehandlung sieht sich die Einrichtung in der Existenz bedroht. Die Mehrkosten müssten die Eltern tragen, sagte der Leiter Jörg Handwerker.

Während ein Platz in "Sonnenschein" monatlich 1000 Euro koste, bezahlten Eltern in geförderten Einrichtungen rund 200 Euro. Der Bundesverband privater Träger der freien Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK) geht angesichts des demografischen Wandels von einem Wettbewerb um unter Dreijährige aus. Es drohe eine Verdrängung der Einrichtungen von "Freiberuflern", stellte der Verband fest.

Die Aachener Kammer habe rechtliche Bedenken, ob das Verfahren in Karlsruhe angenommen werde, sagte Addicks. Andernfalls habe die Klägerin die Möglichkeit, "den steinigen Weg durch die Instanzen" zu gehen. Die damalige schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Kinderbildungsgesetz KiBiz im Herbst 2007 verabschiedet. Schwerpunkte sind unter anderem der massive Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige, verstärkte frühkindliche Bildung und Sprachförderung sowie der Ausbau von Familienzentren. Zuschüsse regelt der Paragraf 20, Absatz 1. Die Förderquote ist je nach Träger gestaffelt.

Grundlage der Berechnung sind die sogenannten Kindpauschalen, die sich nach Alter des Kindes, Gruppengröße, Betreuungsdauer und Personalaufwand richten. Elterninitiativen werden mit 96 Prozent der Pauschale gefördert, anerkannte Träger der freien Jugendhilfe erhalten 91 Prozent. Kirchliche Einrichtungen werden mit 88 Prozent gefördert. Örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe und Kommunen erhalten einen Zuschuss von 79 Prozent.

Elke Silberer (dpa-Dossier Bildung Forschung Nr. 36/2011, 05.09.2011)


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