Hygiene in der Kindertagespflege - Landesregierung lenkt ein und will Klärung zwischen Bund und EU abwarten
13.01.2012 Artikel
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In der gestrigen Sitzung des Jugendpolitischen Landtagsausschusses berichtete die Jugendministerin Ute Schäfer auf Nachfrage der FDP zum Sachstand in Bezug auf die in NRW zur Anwendung kommenden "verschärften" Hygieneregeln: Zunächst soll eine Klärung zwischen dem Bundesverbrauchschutzministerium und der EU-Kommission abgewartet werden. Während die EU-Kommission erneut in einem Schreiben darauf hinwies, dass die EU-Regelungen nicht für den Bereich der Kindestagespflege gelten, da die Tagespflegepersonen nicht als "Lebensmittelunternehmern" anzusehen sind, vertritt die Bundesverbraucherschutzministerium nach wie vor eine entgegengesetzte Regelung.
Entgegen der ursprünglichen Ankündigung des Umweltministers Remmel (u.a. RPonline vom 4.1.2012), der eine Veröffentlichung der Regelungen als Erlass "in den nächsten Wochen" ankündigte, wir davon nun - zumindest zunächst - Abstand genommen.
Da sich im Rahmen der Diskussion über die nicht erforderliche zusätzliche Belastung und Verunsicherung der Tagespflege auch der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Herr Laumann, den Leitfaden kritisierte, wurde in der Besprechung die Bitte geäußert, dass entsprechend auf die Haltung innerhalb der Bundesregierung eingewirkt werden möge. Kritisch wurde angemerkt, dass der Bundesverband für Tagespflege e.V. die Maßgabe der EU-Richtlinie in seinem "Schlaglicht 5/2011) bestätigt hatte.
Kommentar:
Es ist gut, dass die Landesregierung NRW jetzt von einer voreiligen Veröffentlichung abgesehen hat und zunächst die Abklärungen zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission abwarten will. Dies hätte sie auch schon eher machen können, zumal bereits vor der Initiative des Umweltministers die Haltung der EU-Kommission bekannt war, die ausdrücklich bestätigt hatte, dass die Hygienevorschriften überhaupt nicht für Tagespflegepersonen gelten.
Weiterführende Links
- bildungsklick berichtete dazu am 6.12.2012
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