Jugendschutz: Netzbetreiber verabreden Kodex

(bikl) Minderjährige sollen besser vor jugendgefährdenden und pornographischen Inhalten geschützt werden. Dazu haben jetzt acht Mobilfunkanbieter einen gemeinsamen Kodex zum Jugendschutz verabredet.

27.09.2005 Artikel

In dem "Verhaltenskodex der Mobilfunkanbieter in Deutschland zum Jugendschutz im Mobilfunk" bekennen sie sich ausdrücklich zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor entwicklungsgefährdenden und -beeinträchtigenden mobilen Informations- und Kommunikationsangeboten. Der Verhaltenskodex beschreibt gemeinsame Standards, mit denen die Mobilfunkanbieter dafür sorgen wollen, dass solche Inhalte von Kindern und Jugendlichen nicht wahrgenommen werden. Er regelt außerdem die mobile Nutzung von Chatrooms und den Download von Filmen und Spielen.

Eltern können eingreifen

Eltern sollen die Möglichkeit haben, die Telefone ihrer Kinder für jugendgefährdende Inhalten sperren zu lassen. Werbung für solche Inhalte sollen von Angeboten für Kinder und Jugendliche getrennt werden.

Verpflichtungen

Chatroom-Betreiber sollen in ihren Verträgen mit den Netzbetreibern verpflichtet werden, bei Hinweisen auf problematische Beiträge sofort zu reagieren und gesetzeswidrige Beiträge zu löschen. Außerdem verpflichteten sich die Betreiber, keine Propaganda für verfassungswidrige Organisationen, Volksverhetzung, Aufforderungen zu Straftaten sowie Kinder- und Gewaltpornographie zu verbreiten.

Der Kodex wurde von Debitel, E-Plus, Mobilcom, O2 Germany, Phone House Telecom, Talkline, T-Mobile Deutschland und Vodafone D2 unterzeichnet. Entsprechend der technischen Entwicklung im Mobilfunk soll er regelmäßig fortgeschrieben werden.


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