Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz: Ausschluss privatgewerblicher Träger von der Förderung nach dem Kinderbildungsgesetz ist teilweise verfassungswidrig

04.09.2011 Artikel

Nach einer Information aus "beck-aktuell" hat das Verwaltungsgericht Aachen in seiner Einschätzung am 31.8.2011(Az.: 8 K 590/09)deutlich gemacht, dass der im Kinderbildungsgesetz (§ 20) vorgesehene Ausschluss privatgewerblicher Träger von der Förderung nicht begründet erscheint und daher nach einer vorläufigen Einschätzung gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Artikel 3 GG verstößt.

Das Gericht jedoch eine Entscheidung nicht getroffen, zumal das sogenannte "Verwerfungsmonopol" beim Bundesverfassungsgericht liegt.

Kommentar:

Diese Einschätzung deutet darauf hin, dass in in NRW bestehende Ausschlussregelung in Frage steht, zumal entsprechende Förderungen privatgewerblicher Träger in anderen Bundesländern bestehen. Mit einer möglichen Einbeziehung privatgewerblicher Träger in die Förderung würde jedoch nicht nur dazu beigetragen, dass die Bildungsangebote im Elemantarbereich "vermarktet" und u.U., wenn die überfälligen Standardsverbesserungen vor einer "Öffnung" nicht gesetzt werden, die Schere zwischen dem, was für Kinder eigentlich notwendig ist und den Realisierungsbedingungen noch weiter auseinanderklaffen wird, zumal damit zu rechnen ist, dass "Private" der Nachfrage entsprechend, alles möglich machen wollen.


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Weiterführende Links

  • Information bei beck-aktuell
  • Urteil-Information
  • Information aus Schulrecht
  • PR-Information
  • Aachener Zeitung

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