KiBiz-Revision: Arbeitshilfe der Kommunalen Spitzenverbände und Landesjugendämter zum Jugendamtselternbeitrag vorgelegt
11.08.2011 Artikel
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Die Kommunalen Spitzenverbände und die Landschaftsverbände, Landesjugendämter, Rheinland und Westfalen-Lippe, haben die Arbeitshilfe vorgelegt. Diese Arbeitshilfe soll dazu beitragen, die Umsetzung der Neuregelung im Bereich der Jugendämter zu erleichtern.
Anmerkungen:
Diese durchaus anerkenneswerte Initiative ist aber in mehrfacher Hinsicht kritisch zu betrachten.
Dies ergibt sich u.a. aus folgenden Bedingungen:
Die Arbeitshilfe wurde bereits mit Schreiben des LVR vom 22.7.2011 (also am Tag der Beschlussfassung des Gesetzes) den Jugendämtern sowie die Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege zugestellt.
Es ist aus der Vorlage erkennbar, dass an der Ausgestaltung der Arbeitshilfe weder die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege noch die Elternvertretungen, u.a. der Landeselternrat Tageseinrichtungen für Kinder, der insbesondere für die Erweiterung der Mitwirkungsrechte im Gesetzgebungsverfahren eingetreten ist, beteiligt wurden.
Es ist auch erkennbar, dass bei örtlichen Ausgestaltung nicht vorgesehen ist, die bereits bestehenden örtlichen Elternzusammenschlüsse, die z.B. auch eine ständige Vertretung im Jugendhilfeausschuss hatten, einbezogen werden sollen.
Weitere kritische Aspekte ergeben sich aus den beigefügten Anmerkungen. Die Arbeitshilfe ist auch beigefügt.
Es ist durchaus anerkennenswert, dass die Verbände zur Erleichterung der Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung eine Arbeitshilfe erarbeitet haben. Angesichts der mit dem Gesetz vorgesehenen Stärkung der Elternmitwirkung wäre es ein dieses Rechts stärkendes Zeichen gewesen, wenn bei der Erarbeitung auch die bestehenden Elternvertretungen beteiligt worden wären, zumal es diese waren, die auf die gesetzliche Regelung gedrungen haben. Es wird deutlich, dass mit diesem Vorgehen die Prämisse der Landesregierung, aus Betroffenen Beteiligte zu machen, nicht umgesetzt wird. Durch diese Ausgrenzung von Betroffenen werden sie sehr betroffen gemacht.
Dass selbst die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege nicht beteiligt wurden, erscheint als ein Zeichen von nicht gerade "partnerschaftlichen Zusammenarbeit", die eigentlich nach den Grundlagen des SGB VIII zum Selbstverständnis gehören müsste, zumal die Verbände der Freien Wohlfahrtspflege u.a. auch substantieller Bestandteil der Jugendhilfe u.a. durch Vertretungen im Jugendhilfeausschuss sind.
Eine Beteiligung sollte schnellstmöglich nachgeholt werden, damit sowohl die Landesvertretung der Eltern als auch die örtlichen Stadtelternvertretungen im Rahmen ihrer Möglichkeiten nicht nur bei der Ausgestaltung des Verfahrens einbezogen werden sondern auch bei der Definition der Aufgabenstellungen beteiligt werden.
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