Kinderbildungsgesetz NRW

KiBiz-Revision: Rauchverbot nicht nur in der Tagespflege

08.08.2011 Artikel

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Das ab 1.8.2011 geltende "Rauchverbot" in Räumen von Tagespflegepersonen (Tagesmütter und Tagesväter) wird derzeit in der Berichterstattung als "Aufreger" vielfach behandelt, zumal mit der Änderung des KiBiz neben einer Klarstellung zum absoluten Rauchverbot in Tageseinrichtungen - auch bei Abwesenheit der Kinder - auch konsequenterweise ein Rauchverbot im Bereich der Tagespflege hinzugekommen ist.

Anmerkungen:

Es ist nicht nur sinnvoll und notwendig, Kinder vor gesundheitlichen Gefahren zu schützen. Dies betrifft auch den Schutz der durch die durch das Passivrauchen verbunden Beeinträchtigungen. Leider ist die jetzt in Bezug auf das totale Rauchverbot in Tageseinrichtungen und die auch die Tagespflege betreffende Regelung auf halbem Wege stecken geblieben:

Gesundheitliche Beeinträchtigungen entstehen für Kinder jedoch nicht nur in den Zeiten, in denen sie sich in Räumen aufhalten, die in die Zuständigkeit der Jugendhilfe oder der Schule fallen. Das Rauchverbot müsste auch dann gelten, wenn Kinder "zu Hause" sind oder sich in anderen Wohnungen oder z.B. einem Pkw aufhalten, in dem bisher geraucht wird. Dies hätte die Jugendministerin gleich mit der Gesundheitsministerin als konzertierte Aktion mit regeln sollen.

Zudem bleibt ein ganzheitlicher Gesundheitsschutz "auf der Strecke", weil das Kinderbildungsgesetz, auch in der jetzt geringfügig korrigierten Fassung, Rahmenbedingungen bei der Erzieherinnen-Kind-Relation vorsieht, die so schlecht sind, dass sogar negative Effekte durch die Förderung in Gruppen angenommen werden können. Wer für das Kindeswohl eintritt, müsste auch diese Erkenntnisse berücksichtigen und tatsächliche Verbesserungen jetzt vornehmen, anstellen Trostpflaster mit einer unzulänglichen Zusatzpauschale zu kleben.

Hinweise auf Berichterstattungen sind ausgewiesen.


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