Kindertagespflege - NRW will strengere Hygieneregeln für Tagespflegepersonen einführen - EU sieht dafür keine Begründung
05.01.2012 Artikel
.
Nach Medienberichten beabsichtigt die Landesregierung, "strengere Regeln für die persönliche Hygiene und für die Zubereitung von Speisen" verordnen, die von Kindertagespflegepersonen eingehalten werden sollen. So soll es diesen verboten werden, rohe Eier, Mayonnaise oder Tiramisu zu verwenden. Handtücher sollen nur einmal benutzt werden.
In einem 20 Seiten umfassenden Regelungswerk sollen diese bereits "in den nächsten Wochen per Erlass" veröffentlicht werden. Die NRW-Landesregierung beruft sich dabei auf eine Verordnung der Europäischen Union zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelhygiene aus dem Jahr 2004.
Auf der Internetseite "kindertagespflege-aktuell.de" des Carl Link Verlages wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Europäische Kommission aufgrund von bereits in Berlin veröffentlichten Medienberichten betont hat, dass
- "Tagesmütter und Tagesväter ... nicht unter die strengen U-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen" fallen.
- Tagespflegepersonen fallen nicht unter die Definition von "Lebensmittelunternehmen".
Die EU will die Landesbehörde in Berlin in Bezug auf die EU-Lebensmittelregeln beraten.
(Die komplette Meldung wird nachfolgend abgedruckt).
Nach dieser Information ist es fraglich, ob NRW mit seinen vorgesehenen Regelungen nicht "über das Ziel hinaus schießt".
Kommentar:
Vor einer weiteren Diskussion und weiteren Verunsicherung sollte das Land NRW mit der Europäischen Kommission Kontakt aufnehmen und sich gegebenenfalls "beraten" lassen. So könnte zusätzliche Verunsicherung vermieden und ein Übermaß an weiteren Regelungen bei den Kindertagespflegepersonen vermieden werden.
Meldung "kindertagespflege-aktuell.de" vom 4.1.2012:
Kindertagespflege: keine Hygienekontrollen erforderlich * Bei Tagespflegepersonen sind keine Hygienekontrollen nach EU-Recht erforderlich. Tagesmütter und Tagesväter fallen nicht unter die strengen EU-Hygienevorschriften für Lebensmittelunternehmen. Die Vertretung der Europäischen Kommission in Berlin reagiert damit auf Medienberichte, wonach Berliner Tagesmütter unverhältnismäßig aufwändige Auflagen von 1. Januar 2012 an fürchten.*
Die Kommission wird darüber hinaus Kontakt mit den zuständigen Berliner Behörden aufnehmen, um sich mit ihnen über eine verhältnismäßige Anwendung der EU-Lebensmittelregeln zu beraten.
Wer nur gelegentlich oder in kleinem Maße Lebensmittel zubereitet oder serviert, ist von den Regeln der Hygiene-Verordnung ausgenommen, die seit 2006 für einheitliche Standards in Europa sorgt. Natürlich müssen auch Kinder bei Tagesmüttern einwandfrei verpflegt werden. Dies kann jedoch gut auf nationaler oder Länderebene geregelt werden, ohne europäische Vorgaben.
Tagesmütter fallen nicht unter die Definition von "Lebensmittelunternehmen". Sich bei den Hygienekontrollen bei Tagesmüttern auf EU-Verordnungen zu beziehen, ist nach Auffassung der Kommission daher eine zu enge Auslegung des EU-Rechts.
Weiterführende Links
- Information Kindertagespflege-aktuell
- Bericht der Rheinischen Post online
- Bericht ad-hoc-news
Keine Kommentare vorhanden