Kultusminister für geordnetes Verfahren bei Straftaten an Schulen

"Wenn es zu polizeilichen Maßnahmen im sensiblen Bereich der Schule kommt, gehe ich davon aus, dass in besonderem Maß der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wird. Mitteleinsatz und der zu erwartende Erfolg sollten miteinander in Einklang stehen", hat der Niedersächsische Kultusminister Bernd Busemann heute (30.03.2006) in Hannover zu Presseberichten über mögliche Polizeirazzien auf Schulhöfen Stellung genommen.

30.03.2006 Niedersachsen Pressemeldung Niedersächsisches Kultusministerium

Er gehe davon aus, so Busemann, dass die Zahl der schulspezifischen Gewaltvorfälle in den letzten Jahren deutlich rückläufig sei. Der Grundsatz "Hinschauen statt Wegsehen" sei in den Schulen verinnerlicht worden. "Die Mechanismen zur Gewaltprävention greifen. Es besteht kein Grund, unser Schulleben in der Darstellung zu kriminalisieren. Wie wissenschaftliche Studien belegen, gehören Kitas und Schulen zu den sichersten Bereichen, die unsere Gesellschaft bietet", betonte Busemann. Das schließe nicht aus, dass es dann und wann dennoch zu Vorfällen kommen könne, die aber transparent aufgearbeitet würden.

Gerade zum Komplex Gewalt an Schulen hätten das Innenministerium, das Justizministerium und das Kultusministerium ein geordnetes und erfolgreiches Verfahren entwickelt. "Wir sehen natürlich die Problematik des Handymissbrauchs. Ich weise aber daraufhin, dass während der Unterrichtszeit die Handys sowieso ausgeschaltet werden müssen und wir diesem Problem insgesamt pädagogisch beikommen müssen", machte Busemann deutlich. Sofern im Schulbereich Rechtsverstöße, ob Gewaltvorfälle oder Handymissbrauch, auftreten, gehe er davon aus, dass im Sinne des im gemeinsamen Erlass geregelten geordneten Verfahrens über die Schule Polizei und Staatsanwaltschaft informiert und gegebenenfalls veranlasst würden, tätig zu werden. "So gesehen kann ich mir Razzien in den Schulen, die sozusagen aus der Hüfte gestartet werden, nicht vorstellen", bekräftigte Busemann abschließend.


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