Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes auf den Weg gebracht
Nach der Evaluierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes durch eine externe Kommission hat die Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) einen Gesetzentwurf erarbeitet, der weitgehende Änderungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes vorsieht. Ziel ist es, die Selbstverwaltung und Wettbewerbsfähigkeit der staatlichen Hochschulen in Hamburg zu stärken.
10.11.2010 Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt HamburgDer Gesetzentwurf der BWF wird jetzt einem umfassenden Beteiligungsverfahren unterzogen. Hier werden nicht nur die akademischen Gremien, sondern wegen der verschiedenen dienstrechtlichen Regelungen auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Berufsverbände Gelegenheit erhalten, den Gesetzentwurf zu prüfen und sich hierzu zu äußern. Nach Auswertung der Stellungnahmen ist vorgesehen, dass der Senat Anfang 2011 die offizielle Zuleitung des Gesetzentwurfs an die Bürgerschaft beschließen wird.
Die meisten der Änderungsvorschläge gehen zurück auf Empfehlungen der Kommission, die im Juli 2010 veröffentlicht wurden. Die Kommission war von Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach mit dem Auftrag eingesetzt worden, das Hamburgische Hochschulgesetz und die von ihm geprägten Strukturen in den Hochschulen zu überprüfen.
Keine Kommentare vorhanden