Änderung des Hochschulrahmengesetzes
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19. Dezember 2017 (BVerfGE v. 19.12.2017 - 1 BvL 3/14 u.a.) die Regelungen über die Studienplatzvergabe in Humanmedizin teilweise für verfassungswidrig erklärt, schreibt die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf (19/10521).
03.06.2019 Bundesweit Pressemeldung Deutscher BundestagVon dem Urteil betroffen ist, neben den landesrechtlichen Regelungen zur Umsetzung des Staatsvertrages der Länder über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung, auch der Regelungsgehalt des § 32 Hochschulrahmengesetz (HRG). In Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts soll § 32 HRG, der das Auswahlverfahren regelt, aufgehoben werden. Die tatsächliche Durchführung der Zulassungsverfahren soll sich nach den in das Landesrecht umgesetzten staatsvertraglichen Vorgaben richten. (hib/ROL)
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