Außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und Professor Peter Porsch gescheitert

Die Bemühungen um einen außergerichtlichen Vergleich zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst und Professor Porsch sind endgültig gescheitert. Die Initiative für diesen erneuten Versuch ging von Professor Porsch aus.

22.02.2005 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Das Ministerium hatte Professor Porsch, Institut für Germanistik der Universität Leipzig, am 27.August 2004 fristlos gekündigt, da er Inoffizieller Mitarbeiter (IM) des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) gewesen ist.

Professor Porsch war zu einem Vergleich nur bereit, wenn das Ministerium erkläre, dass es künftig diese Behauptungen nicht mehr aufrechterhalte. Dazu ist das Ministerium nicht bereit. Es ist nach wie vor der Auffassung, dass Professor Porsch wissentlich für das MfS tätig war.

Zuvor hatte das Ministerium grundsätzliche Bereitschaft zu einem Vergleich signalisiert, um im Interesse der Universität Leipzig die Professur alsbald wieder besetzen zu können.

Das Arbeitsgericht Dresden hat den Verhandlungstermin auf den 31. März 2005 festgesetzt.


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