Hochschullandschaft

Thüringen: Kabinett macht den Weg frei für Hochschulrahmenvereinbarung VI

Das Kabinett hat heute den Entwurf für die neue Hochschulrahmenvereinbarung (HRV) beschlossen. Die HRV legt fest, wie sich die Thüringer Hochschullandschaft in den kommenden acht Jahren weiterentwickeln soll.

18.08.2026 Thüringen Pressemeldung Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
  • Studierende laufen einen Gang entlang. © www.pexels.com Die vereinbarten Mittel geben fünf Jahre Planungssicherheit und sind vor Haushaltssperren und Globalen Minderausgaben geschützt.

„Unser Zielbild ist ein gemeinsamer Thüringer Wissenschaftsraum für das Jahr 2034. Es geht darum, den Hochschulen Verlässlichkeit zu geben, ihre Eigenverantwortung zu stärken, Kooperationen einzufordern, Profile zu schärfen und so die Zukunftsfähigkeit unserer zehn Thüringer Hochschulen zu sichern“, machte Wissenschaftsminister Christian Tischner deutlich. „Wir bekennen uns zu den Hochschulen und ihren Standorten. Dieses Bekenntnis bedeutet aber nicht, jede heutige Struktur und jedes parallele Angebot unverändert fortzuschreiben. Der Schlüssel heißt Kooperation: Als Qualitätsstrategie – für mehr fachliche Breite, größere kritische Masse, bessere Infrastruktur und stärkere nationale und internationale Sichtbarkeit“, so der Minister weiter.

Dazu stellt das Land von 2027 bis 2031 insgesamt 3,135 Milliarden Euro bereit. Die vereinbarten Mittel geben fünf Jahre Planungssicherheit und sind vor Haushaltssperren und Globalen Minderausgaben geschützt. Mit der im Vergleich zur Vorgängervereinbarung deutlich strategisch-strukturelleren Ausrichtung der HRV reagiert die Landesregierung auf veränderte Bedingungen wie den demografischen Wandel, eine rückläufige Studienplatznachfrage, den Wettbewerb um Studierende und Fachkräfte sowie den Investitions- und Modernisierungsbedarf.

Ein wesentliches Instrument dafür ist das neu aufgesetzte Strategie- und Kooperationsbudget, das gemeinsame Vorhaben der Thüringer Hochschulen gezielt finanziell unterstützt. Es wächst deutlich von 5 Millionen Euro im Jahr 2027 auf 9 Millionen Euro im Jahr 2031; insgesamt stehen in fünf Jahren rund 35 Millionen Euro zur Verfügung. Parallele oder ähnliche Studienangebote sollen systematisch in den Blick genommen, der Mitteleinsatz optimiert und die Möglichkeiten zur Konzentration eruiert werden. Ziel ist es, alle Tätigkeitsbereiche der Hochschulen dahingehend zu überprüfen, ob und wo eine engere Zusammenarbeit und eine arbeitsteilige Ausgestaltung sinnvoll ist, sei es bei Studienangeboten, bei Forschungsprojekten, Forschungsinfrastruktur oder den wissenschaftsunterstützenden Services.

Minister Tischner unterstreicht noch einmal: „Kooperation ist kein Selbstzweck, sondern eine Qualitätsstrategie. Unsere Hochschullandschaft wird dadurch nicht nur resilienter, sondern kann auch mehr erreichen – sei es beim Bereithalten von Lehrangeboten oder dem Einwerben von Drittmitteln. Die Hochschullandschaft des Jahres 2034 soll keine kleinere Kopie der heutigen Landschaft sein. Sie soll stärker sein, weil sie klarer profiliert und enger miteinander verbunden ist.“

Darüber hinaus legt die Rahmenvereinbarung den Fokus auch stärker auf Themen wie die Verbesserung von Gründungsstrukturen und den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in Wirtschaft und Gesellschaft. Künstliche Intelligenz wird als zentrales, hochschulübergreifendes Entwicklungsthema für Lehre, Forschung und Verwaltung unterstrichen und verankert. Auch bei der Fachkräftesicherung übernehmen die Hochschulen eine wesentliche Funktion. Um hier bisher nicht genutzte Potenziale zu nutzen, wird das Schwerpunktthema Internationalisierung enger mit der Gewinnung und Bindung von Fachkräften verbunden. Hochschulen sollen internationale Studierende beim Studienerfolg, beim Verbleib in Deutschland und beim Übergang in den regionalen Arbeitsmarkt stärker als bisher unterstützen, unter anderem durch verbesserte Spracherwerbsangebote.

Im September soll die Hochschulrahmenvereinbarung in erster Lesung im Thüringer Landtag beraten und anschließend an den zuständigen Ausschuss überwiesen werden. Die zweite Lesung und die Verabschiedung durch den Landtag sind für den November oder Dezember vorgesehen. Daran sollen sich die Verhandlungen über die Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den zehn Hochschulen anschließen. Die Unterzeichnung der Hochschulrahmenvereinbarung gemeinsam mit den Hochschulen ist für Ende des Jahres vorgesehen, in Kraft treten soll sie zum 1. Januar 2027.


Mehr zum Thema


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden