"Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen stärken"
Mit der Novelle des Hochschulgesetzes, das der Landtag heute in zweiter Lesung beraten hat, werden nach den Worten des Hessischen Ministers für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, drei Ziele erreicht, die jeweils einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung der Autonomie und Wettbewerbsfähigkeit der hessischen Hochschulen leisten: mehr Autonomie für die Hochschulen, verbesserte Perspektiven für Nachwuchswissenschaftler und die Umwandlung der Universität Frankfurt in eine Stiftungsuniversität des öffentlichen Rechts.
04.09.2007 Hessen Pressemeldung Hessisches Ministerium für Wissenschaft und KunstDas "Vierte Gesetz zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes" eröffnet den staatlichen Hochschulen die Möglichkeit, die Regelungen des TUD-Gesetzes von 2004, durch das der Technischen Universität Darmstadt eine in Deutschland bisher einmalige Unabhängigkeit und Eigenverantwortung eingeräumt worden ist, in wesentlichen Teilen für sich selbst zu übernehmen. Dies geschieht auf freiwilliger Basis nach entsprechenden Beschlüssen der Gremien und zwar angepasst an die jeweilige administrative Leistungsfähigkeit und zu einem von der Hochschule gewünschten Zeitpunkt.
Die Übertragung von Grundstücks- und Bauangelegenheiten erfolgt durch einen gesonderten Vertrag, wenn bei der jeweiligen Hochschule die Voraussetzungen dafür gegeben sind. Damit wird einem Vorbehalt der Fachhochschulen Rechnung getragen, deren Verwaltungen nicht ohne weiteres die Bauangelegenheiten übernehmen können. Minister Corts hob in seiner Rede vor dem Landtag gleichzeitig hervor, dass durch das Hochschulbauprogramm HEUREKA alle hessischen Hochschulen in die Lage versetzt werden, ihren Baubestand zu erneuern oder zu modernisieren, egal ob sie die Bauverwaltung übernehmen oder nicht: "Dass Hochschulautonomie nicht an der Bauverwaltung hängt, zeigt das Beispiel der Stiftungsuniversität Frankfurt: Dort will die Universität darauf verzichten, als Bauherr aufzutreten. Sie lässt vom Land Hessen bauen. Das hat sich durchaus bewährt!"
Flexibilisierungen der Regelungen für das wissenschaftliche Personal machen es beispielsweise für Nachwuchswissenschaftler attraktiver, sich für eine Juniorprofessur zu entscheiden, weil sie eine dauerhafte Perspektive an einem Ort erhalten: Durch den "tenure-track" wird die Berufung auf eine Professur an derselben Hochschule ohne Ausschreibung, allerdings mit gutachterlicher Prüfung möglich.
Schließlich wird die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt entsprechend ihrem eigenen, von einer breiten Mehrheit getragenen Wunsch als Hochschule des Landes in eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts umgewandelt. Dabei ist im Gesetzentwurf geregelt, dass die Stiftungsuniversität die staatliche Grundfinanzierung nach den gleichen Prinzipien wie die anderen staatlichen Hochschulen bekommt. Die Stiftungsuniversität erhält die Dienstherrenfähigkeit und die Tarifhoheit, wobei alle erforderlichen sozialen Sicherungen für die Beschäftigten im Gesetzentwurf geregelt sind. Für Studierende gelten die gleichen Zugangsregelungen wie bisher.
"Die Landesregierung setzt mit dieser Novelle ihren mit dem TUD-Gesetz eingeschlagenen Weg konsequent fort, indem sowohl ein erfolgreiches Modell für alle Hochschulen geöffnet, als auch ein jedenfalls zunächst für Frankfurt erfolgversprechendes Modell neu geschaffen wird", hob Wissenschaftsminister Corts hervor. "Im Ergebnis werden künftig in Hessen drei grundsätzliche Modelle autonomer Hochschulen gleichberechtigt nebeneinander stehen können."
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