Bündnis 90/Die Grünen verlangen Auskunft zu Bürokratiekosten beim BAföG
(hib/ROL) Die Bürokratiekosten bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen [(17/10913)](http://dip.bundestag.de/btd/17/109/1710913.pdf).
15.10.2012 Pressemeldung Deutscher BundestagAbgesehen von der pauschalen Berechnung des Mietkostenzuschusses und dem Verzicht auf den Sprachnachweis beim Auslands-BAföG seien zahlreiche Vorschläge des Normenkontrollrats zur Entbürokratisierung bisher nicht aufgegriffen worden, schreiben die Abgeordneten. Studenten, die eine Ausbildungsförderung beantragen wollen, müssten sich durch eine Vielzahl schwer verständlicher Formulare und umfassender Nachweispflichten kämpfen.
Die Fraktion will von der Bundesregierung unter anderem wissen, wie hoch die durchschnittlichen Bürokratiekosten bei der Bearbeitung eines BAföG-Antrags in den jeweiligen Bundesländern sind. Ferner interessiert die Fraktion, wie sich die Bürokratiekosten für das BAföG zwischen 2000 und 2012 entwickelt haben und um welchen Betrag die durchschnittlichen Kosten pro Antrag mittelfristig sinken sollen. Außerdem fragt sie, wie die Bundesregierung zum Vorschlag des Normenkontrollrates steht, Krankenkassenbeiträge pauschal anzurechnen, damit Erbringung und Prüfung des Krankenversicherungsnachweises entfallen.
Die BAföG-Bürokratie führe nicht nur dazu, dass BAföG-Ämter laut des Normenkontrollrates bis zu einem halben Jahr brauchen, um die Anträge zu bearbeiten, sie verursache auch hohe Kosten, schreiben die Abgeordneten. Eine Anfrage der baden-württembergischen Landtagsfraktion der Grünen habe ergeben, dass sich der bürokratische Aufwand für das BAföG in Baden-Württemberg 2002 auf 11,2 Millionen Euro belief.
In ihrer Anfrage zitiert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen das Fazit des Normenkontrollrates vom Juli: "Der Normenkontrollrat erwartet, dass noch bis zum Ende dieser Legislaturperiode eine weitere Novellierung des BAföG erfolgt und die begrüßenswerten Arbeiten von Bund und Ländern an der überfälligen Neufassung der BAföG-Verwaltungsvorschriften abgeschlossen werden. Erforderlich sind darüber hinaus weitere Schritte auf dem Weg zu einer bundesweiten Einführung eines elektronisch gestützten BAföG-Antragsverfahrens in allen Bundesländern." Daher sei es notwendig, Inhalt und Zeitplan der Bundesregierung zur Entbürokratisierung des BAföG zu erfahren.
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