Bundesregierung will Klarheit bei Ausbildungsförderung
(hib/NCB) Die Bundesregierung lehnt eine weitere finanzielle Unterstützung von Studierenden oder Auszubildenden nach Ablauf der BAföG-Förderung durch das Arbeitslosengeld II ab. Ein Einsatz beider Instrumente führe zu einer Ausbildungsförderung auf "zweiter Ebene", schreibt sie in ihrer Antwort ([16/3990](http://dip.bundestag.de/btd/16/039/1603990.pdf)) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion ([16/3592](http://dip.bundestag.de/btd/16/035/1603592.pdf)).
12.01.2007 Pressemeldung Deutscher BundestagGelinge es nicht, ein Studium in der BAföG-Förderungszeit zu absolvieren, so liege es in der Eigenverantwortung des Einzelnen, die finanziellen Mittel für den Abschluss des Studiums aufzubringen. So sei zum Beispiel die fehlende Eignung viel eher ein Grund für einen Studienabbruch als Geldprobleme. Zudem sei die BAföG-Förderung ausreichend, um Studium oder Ausbildung abzuschließen.
Weiter heißt es, lediglich in Härtefällen könne ein Kredit im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende beansprucht werden. Diese Fälle seien aber so selten, dass die Regierung einen einheitlichen Anspruch zur Sicherung des Lebensunterhalts nicht anstrebt.
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