Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung

Die deutschen Hochschulen wollen sich stärker auf die besonderen Belange von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit einstellen. Rund acht Prozent der Studierenden fühlen sich durch gesundheitliche Schädigung im Studium beeinträchtigt. Mit der Empfehlung "Eine Hochschule für Alle" hat die Mitgliederversammlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestern in Aachen einstimmig beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, die Chancengerechtigkeit für diese Gruppe schaffen sollen.

22.04.2009 Pressemeldung Hochschulrektorenkonferenz

"Es geht uns vor dem Hintergrund der veränderten Studiensituation in der BachelorStruktur darum, die chancengerechte Teilhabe der Studierenden mit Behinderung bzw. chronischer Krankheit sicher zu stellen," sagte HRK-Präsidentin, Prof. Dr. Margret Wintermantel, heute vor der Presse in Berlin. Dies erfordere vor allem flexible Regelungen, die die individuellen Bedürfnisse dieser Studierendengruppe aufnehmen.

Die HRK empfiehlt unter anderem,

  • von den formellen Regeln abweichende Einzellfallentscheidungen zu ermöglichen,
  • die Studienstruktur so flexibel zu gestalten, dass individuelle Beeinträchtigungen besser ausgeglichen werden können,
  • Lehrgebäude und Informationszentren "barrierefrei" zu gestalten,
  • Informationsangebote multimedial und barrierefrei anzubieten, da diese zeit-, orts- und wahrnehmungsunabhängigen Angebote für behinderte Studierende besonders wichtig sind,
  • die Mitarbeiter/-innen aller Beratungs- und Serviceeinheiten zu schulen sowie
  • bei Finanzierungsfragen einen behinderungsbedingten Mehrbedarf anzusetzen.

Die Hochschulen wollen die Maßnahmen binnen eines Jahres mit allen Beteiligten erörtern und mit Bund und Länden beraten, wie die zur Sicherung der Chancengleichheit erforderlichen rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen geschaffen werden können.


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