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Das verbessert sich beim BAföG zum Wintersemester 2022/23

Das Deutsche Studentenwerk (DSW), der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, die das Studierenden-BAföG umsetzen, zeigt in einer aktuellen Übersicht die BAföG-Verbesserungen auf, die zu diesem Wintersemester 2022/2023 greifen.

07.10.2022 Bundesweit Pressemeldung Deutsches Studierendenwerk
  • In einem Kreis liegen 100-Euro-, 50-Euro- und 20-Euro-Scheine aufgefächert. © www.pixabay.de
  • Elternfreibeträge werden um mehr als 20 Prozent erhöht; d. h. das Elterneinkommen darf erheblich höher sein. Die Folge: Mehr Studierende können potenziell von der staatlichen Förderung profitieren. 
  • Minijob-Grenze wird von 450 auf 520 Euro angehoben; minijobbende Studierende können 70 Euro monatlich mehr verdienen, ohne dass sich die Höhe der BAföG-Förderung verändert. Da der Mindestlohn angehoben wurde, bedeutet das nicht unbedingt, dass mehr Zeit ins Jobben investiert werden muss.
  • Die Bedarfssätze steigen um 5,75 Prozent; bei auswärtigem Wohnbedarf um 11 Prozent, das bedeutet bei 25- bis 29-jährigen 934 € monatlich.
  • Altersgrenzen werden heraufgesetzt auf 45 Jahre.
  • Vermögensfreibetrag altersabhängig werden erhöht auf 15.000 € vor Vollendung des 30. bzw. 45.000 € nach der Vollendung des 30. Lebensjahres

Matthias Anbuhl, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, erklärt: „Die Chancen, BAföG zu bekommen steigen, ein BAföG-Antrag lohnt sich. Zugleich muss mit alten Klischees aufgeräumt werden. Der BAföG-Antrag kann heute digital gestellt werden. Da werden nur Fragen gestellt, und keine umfangreichen Formulare ausgefüllt. Das BAföG ist auch kein Darlehen, sondern zu großen Teilen ein Zuschuss. Wer während zehn Semestern Studium die BAföG-Höchstförderung kriegt, bekommt mehr als 50.000 Euro vom Staat, muss aber maximal 10.010 Euro zurückzahlen – für eine akademische Ausbildung. Deshalb gilt: Antrag stellen, damit keine Förderung verloren geht.“


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