Hamburg

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestätigt Reformbemühungen

Das Bundesverfassungsgericht hat heute seine Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde eines Professors der Universität Hamburg aus dem März 2006 gegen Bestimmungen des Hamburgischen Hochschulgesetzes verkündet. In der Entscheidung erklärt das Gericht die Kompetenzverteilung zwischen Dekanat und Fakultätsrat teilweise für verfassungswidrig.

07.12.2010 Pressemeldung Behörde für Schule, Familie und Berufsbildung (BSFB)

Zur Begründung führt das Gericht aus, dass das Dekanat über weitreichende Steuerungsmöglichkeiten verfüge, die nicht hinreichend durch Mitwirkungs-, Einfluss-, Informations- und Kontrollrechte des Fakultätsrates kompensiert werden. So sei der Fakultätsrat nicht an der Struktur- und Entwicklungsplanung beteiligt und habe keine wirksamen Kontrollrechte gegenüber dem Dekanat.

Das Gericht rügt insofern nicht so sehr einzelne Bestimmungen, sondern das durch verschiedene Regelungen entstehende "Gesamtgefüge". Gerade dieses Gesamtgefüge wird durch die vorbereitete Änderung des Hamburgischen Hochschulgesetzes (vgl. BWF-Pressemitteilung vom 21.07.2010) maßgeblich geändert. Der Gesetzentwurf der Wissenschaftsbehörde, der sich derzeit in einem umfassenden Beteiligungsverfahren befindet, sieht vor, den Fakultätsrat an den folgenden Stellen zu stärken:

  • Der Fakultätsrat kann über die fakultätsinternen Grundsätze der Mittelverteilung mit entscheiden.
  • Die Mitwirkung des Fakultätsrates an der Struktur- und Entwicklungsplanung wird gesetzlich verankert.
  • Der Fakultätsrat erhält ein umfassendes Auskunftsrecht gegenüber dem Dekanat. Das Dekanat wird zu regelmäßigen Informationen über die Mittelverteilung verpflichtet.

Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach: "Das Bundesverfassungsgericht bestätigt ganz wesentlich die Reformbemühungen des Senats. Die wichtigsten Kritikpunkte des Gerichts werden in unserem Gesetzentwurf bereits aufgegriffen. Insofern verändert unser Gesetzentwurf auch das vom Gericht gerügte "Gesamtgefüge" zu Gunsten des Fakultätsrates."

Soweit das Gericht Hinweise zu Abwahlrechten des Fakultätsrates gemacht hat, werden diese im weiteren Verfahren berücksichtigt.

Der Gesetzentwurf der BWF durchläuft seit derzeit ein umfassendes Beteiligungsverfahren. Hier erhalten nicht nur die akademischen Gremien, sondern wegen der verschiedenen dienstrechtlichen Regelungen auch die Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und die Berufsverbände Gelegenheit, den Gesetzentwurf zu prüfen und sich hierzu zu äußern. Nach Auswertung der Stellungnahmen ist vorgesehen, dass sich der Senat im Februar 2011 abschließend mit dem Gesetzentwurf befasst.

Die meisten der Änderungsvorschläge gehen zurück auf Empfehlungen der Kommission, die im Juli 2010 veröffentlicht wurden. Die Kommission war von Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach mit dem Auftrag eingesetzt worden, das Hamburgische Hochschulgesetz und die von ihm geprägten Strukturen in den Hochschulen zu überprüfen.

Weitere Einzelheiten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bleiben einer sorgfältigen Analyse der Entscheidungsbegründung vorbehalten, die derzeit erarbeitet wird.


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