Änderungsvorschläge

Fontaine: "Fortschritt, aber noch kein Durchbruch bei der W-Besoldung"

Die Vorsitzende des Landesverbandes Berlin im Deutschen Hochschulverband (DHV), Professorin Dr. Susanne Fontaine, hat es begrüßt, dass CDU- und SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Korrekturen am inhaltlich unzulänglichen Senatsentwurf zur Reform der Professorenbesoldung vornehmen wollen: "Nach der massiven Kritik der Hochschullehrer haben sich die beiden Koalitionsfraktionen bewegt. Ihre Änderungsvorschläge verdienen Anerkennung und gehen in die richtige Richtung. Sie sind ein Fortschritt, aber längst noch kein Durchbruch."

30.01.2015 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Positiv hervorzuheben sei, dass das Grundgehalt von Juniorprofessoren um 200 Euro aufgestockt werden solle. "Neben Baden-Württemberg wäre Berlin damit das einzige Bundesland, dass eine Erhöhung der W1-Grundvergütung im Zuge der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 14. Februar 2012 erforderlichen Reform der W-Besoldung vorsieht", betonte Fontaine. Ob allerdings die vorgesehene Aufstockung reiche, um eine amtsangemessene Besoldung von Juniorprofessoren in Berlin sicherzustellen, bleibe gegebenenfalls weiterhin gerichtlich zu klären. Nach den Plänen von CDU und SPD würde ein Berliner Juniorprofessor künftig 3.978 statt 3.778 Euro verdienen. Bundesweit würden Berliner Juniorprofessoren damit auch weiterhin schlechter als ihre Kollegen in den meisten anderen Ländern vergütet. Fontaine wies darauf hin, dass der DHV bereits die Klage eines Berliner Juniorprofessors unterstützt, der die Amtsangemessenheit seiner Vergütung in Zweifel zieht.

Richtig, so die Landesverbandsvorsitzende weiter, sei ebenfalls, dass CDU und SPD von einer vollständigen Konsumtion von Leistungsbezügen Abstand nehmen wollten. Um die Besoldungsreform aufkommensneutral zu gestalten, hatte der Senat einen Aufstockungsbetrag von bis zu 659 Euro auf das W2- und von bis zu 473 Euro auf das W3-Grundgehalt vorgesehen, der jedoch vollständig mit den Leistungszulagen verrechnet werden sollte. Nur wenige Professoren mit geringen oder ohne Leistungszulagen hätten profitiert. Nach Vorstellung der beiden Fraktionen sollen nunmehr lediglich 50 Prozent der Leistungszulagen auf die erhöhten Grundgehälter anrechenbar sein. "Das Grundproblem wird dadurch gemildert, nicht jedoch behoben", erklärte Fontaine. "Rechtlich verbindlich zugesagte Leistungsbezüge müssen unangetastet bleiben und dürfen auch nicht teilweise in Grundgehalt umgewandelt werden. Die für Leistungsbezüge vorgesehenen Mittel sinken bei jeder Art von Konsumtionslösung. Eine leistungsorientierte Besoldung, die aus Leistungszulagen Mittel für ein erhöhtes Grundgehalt generiert, verdient ihren Namen nicht." Sollte auch ein überarbeiteter Entwurf zur W-Besoldung Verrechnungen von Leistungszulagen und Grundgehalt enthalten, werde der DHV als Interessenvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler seinen Mitgliedern trotz mancher Verbesserungen auch weiterhin rechtliche Schritte nahelegen müssen, sobald das Gesetz in Kraft trete, so Fontaine abschließend.

Der Deutsche Hochschulverband ist die bundesweite Berufsvertretung der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit fast 29.000 Mitgliedern.


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