GEW-Landesvertreterversammlung beschließt Resolution zum Thüringer Hochschulgesetz

Das Thüringer Hochschulgesetz befindet sich derzeit in der Novellierung. Dazu hat die Landesvertreterversammlung am 23.09.2006 eine Resolution verabschiedet.

24.09.2006 Thüringen Pressemeldung GEW Thüringen

Die GEW-Landesvertreterversammlung lehnt den Entwurf der Thüringer Landesregierung zum Hochschulgesetz ab. Der Entwurf verschiebt die Entscheidungskompetenzen an den Thüringer Hochschulen von demokratisch gewählten Gremien zur Hochschulleitung und zu einem mehrheitlich aus externen Persönlichkeiten besetzten Hochschulrat.

Das Konzil als demokratisch gewähltes höchstes Gremium soll ganz abgeschafft werden, die Befugnisse des akademischen Senats sollen auf ein Minimum beschränkt werden.

Die Delegierten betrachten dieses Vorhaben als Abbau bewährter demokratischer Strukturen an den Hochschulen und fordern verstärkte Mitbestimmungsmöglichkeiten der von Entscheidungen Betroffenen. Damit dies gewährleistet ist, bedarf es u. a. Mindeststandards für die Zusammensetzung der Gremien der akademischen Selbstverwaltung.

Der Entwurf des "Thüringer Hochschulgebühren- und –entgeltgesetzes" regelt, dass zukünftig "Verwaltungskostenbeiträge" und weitere Gebühren erhoben werden können. Außerdem ist nicht garantiert, dass das Erststudium gebührenfrei bleibt. Auch diesen Gesetzentwurf lehnten die GEW-Vertreter ab.

An die Fraktionen des Thüringer Landtages appellierten die Delegierten, den Gesetzentwurf zur Novellierung hochschulrechtlicher Vorschriften zurückzuweisen.

Den vollständigen Resolutionstext finden Sie unter: www.gew-thueringen.de/.....Hochschulgesetz.html

Ansprechpartner

GEW Thüringen

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