GEW zum Einsatz von Lehramtsanwätern im bedarfsdeckenden Unterricht

Nach den Winterferien sollen die knapp 400 in Ausbildung befindlichen zukünftigen Lehrer, Lehramtsanwärter, bis zu 8 Stunden bedarfsdeckenden Unterricht an ihrer Ausbildungsschule übernehmen, d.h. allein in der Klasse unterrichten.

01.02.2007 Thüringen Pressemeldung GEW Thüringen

"Den Lehramtsanwärtern wird sehr viel Verantwortung in der Anfangsphase ihrer Ausbildung zugemutet, viele Probleme und Detailfragen sind für die Lehramtsanwärter, die Mentoren, die Schulleitungen und die Eltern noch ungeklärt", bemängelt der GEW-Vorsitzende Jürgen Röhreich.

Lehramtsanwärter

  • wissen nicht, wie sie eine Rückmeldung ihres Mentors über ihre Arbeit erhalten, was sie gut gemacht haben und was sie verbessern müssen, wenn dieser nicht mehr den Unterricht beobachtet;
  • sind unsicher, welchen Stellenwert die von ihnen vergeben Zensuren haben, da Bewertung und Zensierung in der Ausbildung bisher kaum vermittelt wurde;
  • sind wenig oder nicht vertraut mit speziellen Sicherheitsvorkehrungen, wie sie z.B. in Sport, Physik und Chemie zu treffen sind.

Die Mentoren wissen nicht,

  • wie sie später einmal Lehramtsanwärter einschätzen sollen, die sie im Unterricht nicht sehen;
  • wie sie in der Zeit, in der die Lehramtsanwärter ihren Unterricht übernehmen, eingesetzt werden, vielleicht an einer anderen Schule?

Eltern fragen sich, ob Leistungskontrollen angemessen bewertet werden können, wenn die meisten Lehramtsanwärter in "Bewertung und Zensierung" noch nicht unterwiesen wurden. Sie befürchten gerade in den entscheidenden Schuljahren 4, 10 und 12 Nachteile für ihre Kinder. Damit erhöht sich die Angreifbarkeit der Zensurengebung. Werden da wieder Gerichte bemüht? Dazu gesellt sich der Fakt, dass in einigen Klassen gehäuft Lehramtsanwärter unterrichten werden und ausgebildete Lehrer ersetzen sollen.

Schulleitungen beklagen die Umsetzung mitten im Schuljahr, da Dienst- und Stundenpläne umgestaltet werden müssen.

Die GEW weist darauf hin, dass Lehramtsanwärter gemäß der Vorgaben des TKM entsprechend ihres Ausbildungsstandes eingesetzt werden sollen und nicht nach starren Stundenvorgaben.

Die GEW kritisiert:

  • Die Einführung bedarfsdeckenden Unterrichts bevor die Lehrerausbildung an den Universitäten umgestellt wurde und mehr Praxisanteile enthält (das angekündigte Lehrerbildungsgesetz gibt es immer noch nicht).
  • Die Einführung des bedarfsdeckenden Unterrichts schon nach ca. 5 Monaten Referendariat, mitten im Schuljahr.
  • Die mangelnden Ressourcenzuweisung an die Ausbildungsschulen, selbst 3 Stunden pro Lehramtsanwärter (wie für das nächste Schuljahr geplant) sind zu wenig für eine qualitätsgerechte Ausbildung.
  • Das Schließen von Bedarfslücken durch Lehramtsanwärter, wo eigentlich Neueinstellungen notwendig wären.
  • Eine so gravierende Änderung der Lehrerausbildung nur per Rundschreiben an die Schulen.

"Hier wird erneut im Eiltempo der zweite Schritt, die Umgestaltung einer Phase der Lehrerausbildung, vor dem ersten, der Verabschiedung des Lehrerbildungsgesetzes, getan, auch wenn die Erhöhung der Ausbildungszahlen begrüßenswert und dringend erforderlich ist", sagte Röhreich abschließend.

Ansprechpartner

GEW Thüringen

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