Gleiche Chancen für Studierende mit Behinderung: Deutsches Studentenwerk begrüßt Selbstverpflichtung der Hochschulen

- Neue Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz ist "großer Schritt in Richtung Chancengleichheit" - Hochschulrektorenkonferenz will Umsetzung der Empfehlung bereits 2012 evaluieren - DSW: 8% der Studierenden durch gesundheitliche Schädigung im Studium beeinträchtigt, 4% mittel bis stark

22.04.2009 Pressemeldung Deutsches Studierendenwerk

Als "großen Schritt in Richtung Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit" sowie als "klares Bekenntnis, dass die Hochschulen die soziale Dimension des Bologna-Prozesses" ernst nehmen, würdigt Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks (DSW), die von der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) verabschiedete Empfehlung "Eine Hochschule für Alle". Die HKR-Empfehlung definiert, welche konkreten Standards und Nachteilsausgleiche notwendig sind, um die chancengleiche Teilhabe von Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit am Studium zu sichern.

Die Hochschulleitungen verpflichten sich dazu, innerhalb eines Jahres mit den Expertinnen und Experten vor Ort zu klären, welche spezifischen Probleme es an der jeweiligen Hochschule gibt und welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu realisieren sind. Die Umsetzung der HRK-Empfehlung soll bereits 2012 evaluiert werden.

DSW-Generalsekretär Meyer auf der Heyde erklärte: "Die für mich wichtigste hochschul- und sozialpolitische Botschaft des Papiers ist: Chancengleichheit für Studierende mit Behinderung ist Chefsache; die Hochschulleitungen nehmen sich der Sache an und verpflichten sich zu raschem Handeln gemeinsam mit den Behindertenbeauftragten, den Interessevertretungen und Studentenwerken."

Meyer auf der Heyde kritisierte hingegen, dass sich die Hochschulrektorenkonferenz weiterhin nicht bereit sieht, Studierenden mit Behinderung oder chronischer Krankheit die Studiengebühren zu erlassen. "Noch immer fehlen an den Hochschulen gleichwertige Studienbedingungen für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Das hat für sie studienzeitverlängernde oder studienerschwerender Auswirkungen. Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit müssen von den Studiengebühren befreit werden", forderte Meyer auf der Heyde.

Laut aktueller Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks sind 8% aller Studierenden durch eine gesundheitliche Schädigung im Studium beeinträchtigt, davon knapp die Hälfte mittelstark bis sehr stark.

42 der insgesamt 58 Studentenwerke bieten Beratung für Studierende mit Behinderung, entweder im Rahmen ihrer Sozialberatung oder in eigenen Beratungsstellen. Die Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung (IBS) des Deutschen Studentenwerks engagiert sich bundesweit für die Studierenden mit Behinderung und chronischer Krankheit.

Die IBS im Internet:
www.studentenwerke.de/behinderung/


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