Hochschulen durch Erasmus Mundus II noch attraktiver

Die europäischen Hochschulen stehen im globalen Wettbewerb um die besten Studienangebote und die klügsten Köpfe. Damit die Europäische Union als Wissenschaftsgesellschaft weltweit Spitze ist, fördert die Europäische Union mit dem Erasmus Mundus Programm attraktive Studiengänge und Stipendiatenprogramme.

12.03.2009 Pressemeldung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung

Heute wurde in Berlin auf der nationalen Startkonferenz das Folgeprogramm Erasmus Mundus II für die Jahre 2009 bis 2013 vorgestellt. Die Europäische Union stellt insgesamt 950 Millionen Euro bereit. Neu sind Studien- und Stipendienprogramme für Doktoranden und die verstärkte internationale Vernetzung.

Das Erasmus Mundus Programm fördert wissenschaftliche Exzellenz und die internationale Attraktivität der Hochschulbildung in Europa. Dabei stärkt es gleichzeitig die Zusammenarbeit mit bestimmten Drittländern, um deren Entwicklung voranzutreiben.

Erasmus II ergänzt sinnvoll die deutsche Exzellenzinitiative, den Pakt für Forschung und Innovation und die Anstrengungen der Bundesregierung um eine stärkere internationale Vernetzung der Wissenschaft.

Besonders in einer internationalen Krise wie heute kommt der internationalen Vernetzung der Wissenschaft und der Erwerb von Kompetenzen im Ausland eine besondere Bedeutung zu.

Was ist Erasmus Mundus II konkret?

Das Programm bietet

  • Gemeinsame Master- und Promotionsprogramme zwischen europäischen und nichteuropäischen Hochschulen
  • Mobilitätsprogramme für den Austausch von Studierenden und Wissenschaftlern zwischen europäischen und nichteuropäischen Hochschulen
  • Förderung von Exzellenz und Steigerung der internationalen Attraktivität der europäischen Hochschulsysteme

Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere im Hochschulbereich tätige Organisationen können sich ebenso bewerben wie Studierende und Wissenschaftler.

Die Förderung geschieht im Rahmen von drei Aktionen:

In Aktion 1 können Konsortien europäischer Universitäten aus mindestens drei verschiedenen Ländern gemeinsame Master- und Promotionsprogramme einschließlich Stipendien gestalten. In den Konsortien können auch Universitäten aus außereuropäischen Ländern vertreten sein. Die beteiligten Masterstudenten, Doktoranden und Wissenschaftler müssen an mindestens zwei Hochschulen arbeiten. Die Programme führen zu anerkannten Doppel- oder Mehrfachabschlüssen oder gemeinsamen Abschlüssen.

Aktion 2 fördert Partnerschaften mit Hochschulen in Nicht-EU-Staaten einschließlich Stipendien. Partnerschaften sind die Grundlage für eine Verbesserung der wissenschaftlichen Kooperation und des Austauschs von Studierenden und Wissenschaftlern. Sie tragen damit zur gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung in bestimmten Nicht-EU-Ländern bei. In den Konsortien der Aktion 2 sollen wenigstens fünf Hochschulen aus mindestens drei europäischen Staaten sowie mehrere Hochschulen in ausgewählten nichteuropäischen Regionen vertreten sein. Benachteiligte Gruppen und Bevölkerungsteile in schwieriger Lage werden besonders berücksichtigt.

In Aktion 3 geht es in 100 Projekten vor allem darum, die Attraktivität der europäischen Hochschulbildung sichtbar zu machen.

Kontext:

Nationale Agentur für das Programm
Mehr im Bundesbildungsministerium


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