Hochschulzukunftsgesetz - Gute Arbeit in der Wissenschaft!
Die GEW erwartet eine Stärkung der Landeskompetenz im Interesse der Beschäftigten und der Studierenden durch das neue Hochschulzukunftsgesetz. Zustimmung der GEW gibt es auch für die von der Landesregierung vorgesehen Neuregelungen zur Demokratisierung der Hochschulverfassungen.
21.11.2012 Pressemeldung GEW Nordrhein-Westfalen"Das Hochschulfreiheitsgesetz hat für die Beschäftigten nichts Gutes gebracht. Mit dem Prinzip 'Gute Arbeit' könnte sich die Situation nachhaltig verbessern, das ist unsere Hoffnung", erklärte GEW-Landesvorsitzende Dorothea Schäfer in einer ersten Reaktion auf die Veröffentlichung der Eckpunkte durch Wissenschaftsministerin Svenja Schulze am heutigen Tag in Düsseldorf.
Die GEW sieht in den ministeriellen Vorgaben zum Prinzip 'Gute Arbeit' große Übereinstimmung mit den von der Gewerkschaft kürzlich vorgestellten "Herrschinger Kodex 'Gute Arbeit in der Wissenschaft'". "Doch die Hochschulen benötigen klare und rechtsverbindliche Vorgaben für bessere, planbare und familienfreundliche Beschäftigungsbedingungen", forderte Schäfer. Die im Hochschulzukunftsgesetz vorgesehene Rahmenvorgabe sei als Steuerungsinstrument zu schwach. "Die überwiegende Zahl der Beschäftigten will mit vollem tariflichen Schutz in den Landesdienst zurück", vermutet Schäfer.
Mit Blick auf den ständig wachsenden Anteil befristeter Beschäftigung an den Hochschulen forderte die Landesvorsitzende aber auch für diese planbare Modalitäten in der Hochschulfinanzierung. "Das Personalbudget muss verlässlich sein", so Schäfer abschließend.
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