Innovationsministerium informiert über die geplanten Regelungen zu den Studienbeiträgen

Das Innovationsministerium informiert ab sofort umfassend über die geplanten Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen in Nordrhein-Westfalen.

09.01.2006 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen

In den kommenden Tagen geht allen staatlichen NRW-Hochschulen und den NRW-Schulen, die einen Abschluss mit Hochschulreife anbieten, eine Info-Broschüre zum Gesetzentwurf zu. Im Internet steht die Info-Broschüre als pdf-Datei unter der Adresse www.studieren.nrw.de zum Download zur Verfügung. Eine persönliche Beratung ist auch telefonisch über das Bürger- und ServiceCenter CallNRW unter 0180 - 3 100 110 (9 ct/Minute) oder per Mail unter zu erhalten.

Die Informationen wenden sich an alle Studierenden in Nordrhein-Westfalen, an alle Schülerinnen und Schüler, die in den kommenden Monaten über die Aufnahme eines Studiums entscheiden, sowie an Hochschullehrerinnen und -lehrer, Hochschulangehörige, Eltern und weitere Interessierte. Der nordrhein-westfälische Landtag hat den Gesetzentwurf bereits in erster Lesung beraten, am 1. April diesen Jahres soll das Gesetz in Kraft treten.

Mit dem Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes erhalten die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ab dem Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge für Erstsemester bis maximal 500 Euro pro Semester zu erheben, ab dem Sommersemester 2007 für alle Studierenden. Die Landesregierung strebt mit der Einführung von Studienbeiträgen deutlich verbesserte Studienbedingungen und damit eine bessere Ausbildung, kürzere Studiendauern, geringere Abbrecherquoten sowie ein neues, partnerschaftliches Verhältnis zwischen Hochschule und Studierenden an.


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