Interview: Erfolgschancen beim Rekurs im Bildungsrecht
Bildungsrecht in der Schweiz: Was tun, wenn eine Prüfung ungerecht bewertet wurde? Im Interview erklärt der in Deutschland und in der Schweiz zugelassene Rechtsanwalt und Experte für Bildungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze, wie ein Prüfungsrekurs abläuft und wie Studierende mit professioneller Begleitung erfolgreich Rekurs einlegen können.
23.09.2025 Bundesweit Pressemeldung Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbBNicht bestandene Prüfungen können den weiteren Bildungs- oder Berufsweg massiv gefährden. Doch viele Entscheidungen sind im Schweizer Bildungsrecht anfechtbar – sei es wegen Bewertungsfehlern, Verfahrensfehlern oder fehlender Chancengleichheit. Wer sich wehren möchte, kann mit der Kanzlei Dr. Heinze und Partner Rekurs einlegen oder andere im jeweiligen Land geregelte prüfungsrechtliche Verfahren führen – vielfach erfolgreich. Die auf Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei Heinze und Partner vertritt Studierende in der Schweiz und in Deutschland vor Behörden und Verwaltungsgerichten und begleitet sie mit wissenschaftlicher Expertise und jahrelanger Erfahrung. Im Interview spricht Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze, der selbst einmal eine öfffentlich-rechtliche W2-Professur an einer öffentlichen-rechtlichen Akademie innehatte und daher auch die Perspektive der Prüfungsinstitutionen kennt, über Chancen, Hürden und Strategien für einen erfolgreichen Prüfungsrekurs.
Herr Dr. Heinze, welche Bedeutung hat das Prüfungsrecht für Studierende und Berufsanwärter in der Schweiz?
Dr. Arne-Patrik Heinze: Das Prüfungsrecht als Teil des Bildungsrechts der Schweiz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Als die Kanzlei Dr. Heinze & Partner vor Jahren in der Schweiz begannen, Prüfungsanfechtungen anzubieten, waren Prüfungsanfechtungen in der Schweiz eher selten. Es war Pionierarbeit, Studierenden und Berufsanwärtern zu vermitteln, dass sie den Prüfungsexperten nicht hilflos ausgeliefert sind. So war es übrigens auch viele Jahre zuvor in Deutschland als wir dort anfingen, Prüfungsrecht bundesweit zu professionalisieren.
Welche typischen Fehler in Prüfungsverfahren können einen Rekurs rechtfertigen?
Angreifbare Fehler im Prüfungsverfahren sind formelle Fehler wie zum Beispiel unzulässige Hilfsmittelkontrollen Prüfungszeitverlängerung oder inhaltliche Fehler der Prüfungsexperten in Fachfragen. Oft sind Prüfungsbewertungen zudem derart schlecht formuliert, dass sich aus ihnen keine nachvollziehbare Bewertung ergibt, so dass Kandidaten nicht erkennen können, warum sie nicht bestanden oder nicht die gewünschte Note erhalten haben. Auch solche (Nicht)voten können angreifbar sein.
Wie unterscheidet sich ein Prüfungsrekurs in der Schweiz von einer Einsprache oder Beschwerde?
Die aussergerichtliche Beschwerde und der Rekurs im Bildungsrecht in der Schweiz werden in Gesetzen je nach Kanton bzw. auf Bundesebene als unterschiedliche Termini genutzt, betreffen aber die gleiche Verfahrensstufe. Die Einsprache kann dem Rekurs bzw. der Beschwerde vorgeschaltet sein. Die Beschwerde gibt es in der Schweiz auch in Gerichtsverfahren.
Welche Frist gilt in der Schweiz für einen Rekurs oder eine Beschwerde in der Schweiz?
Oft beträgt die Rekursfrist bzw. die Beschwerdefrist 30 Tage. Sie kann je nach anwendbarem Recht aber auch 10 Tage, 14 Tage oder 20 Tage betragen.
Welche rechtliche Grundlage ist für eine Prüfungsanfechtung in der Schweiz maßgeblich?
Die rechtliche Grundlage für eine Prüfungsanfechtung in der Schweiz kann sich je nach Fallkonstellation aus dem Bundesrecht oder dem Recht des jeweiligen Kantons ergeben. Die rechtlichen Grundlagen variieren also und werden von uns im Einzelfall in einer Erstberatung erläutert.
Welche Unterlagen und Beweise sind entscheidend, um einen Prüfungsrekurs erfolgreich zu führen?
Prüfungsunterlagen sind in der Regel von der Prüfungsinstitution anzufordern. Manchmal verweigern Behören in der Schweiz die Herausgabe der Prüfungsunterlagen. Wir haben ein Musterverfahren beim EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) veranlasst, in dem es um die Verkürzung des Rechtsschutzes durch eine Schweizer Behörde mittels Verweigerung der Herausgabe der Prüfungsakte geht. Als Beweis in einem Verfahren im Bildungsrecht kgilt zum Beispiel der Zeugenbeweis.
Wie läuft ein Prüfungsrekurs in der Praxis konkret ab – von der Einreichung bis zur Entscheidung?
Zunächst vereinbaren unsere Mandanten mit uns einen Erstberatungstermin, in dem wir uns vorab etwaig vorhandene Unterlagen ansehen, die Rechtslage erläutern, eine erste Einschätzung geben und Fragen der Mandanten beantworten. Anschliessend können die Mandanten überlegen, ob sie uns beauftragen oder nicht. Bei Beauftragung verfassen wir die Schriftsätze und führen das Verfahren, replizieren bei Bedarf auf Ausführungen der Gegenseite usw. Manchmal sind aussergerichtliche Vergleiche möglich. Wenn es keine Einigung gibt, gibt es eine Entscheidung die ihrerseits gerichtlich justiziabel ist, wenn die Mandanten mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In welchen Fällen kann ein Verfahren bis vor das Verwaltungs- oder sogar Bundesgericht gehen?
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Es ist im Einzelfall zu beurteilen, ob es Ansatzpunkte formeller oder inhaltlicher Natur für ein Gerichtsverfahren gibt. Letztlich kann Bildungsrecht in der Schweiz aber nur weiterentwickelt werden, wenn es kämpferische Rechtsanwälte und Kandidaten gibt, die sich von der Obrigkeit nicht alles gefallen lassen. Leider vergessen Prüfungsexperten sehr oft, dass sie sich selbst einmal in einer Prüfungssituation befanden. Insbesondere unsouveräne Prüfungsexperten, üben ihre vermeintliche Macht gerne aus, indem sie Prüfungskandidaten willkürlich bewerten. Es wird manchmal der eigene Frust aus der eigenen Vergangenheit oder der Gegenwart an den aktuellen Prüfungskandidaten ausgelassen.
Wie hoch sind die Erfolgschancen bei einem Rekurs im Bildungsrecht in der Schweiz – und wovon hängen sie ab?
Erfogschancen beim Rekurs im Bildungsrecht in der Schweiz hängen vom Einzelfall ab. Oft finden wir Angriffspunkte im Bereich der formellen Fehler, der inhaltlichen Bewertungsfehler sowie der nicht hinreichend nachvollziehbaren Korrektur. Bei der Bewertung gibt es aber Spielräume. Recht und Gerechtigkeit fallen auch im Bildungsrecht nicht immer zusammen.
Gibt es Prüfungsarten oder Fächer, in denen Anfechtungen besonders häufig vorkommen?
Besonders häufig gibt es Prüfungsanfechtungen bei Täuschungsvorwürfen wegen Plagiaten oder der Verwendung einer KI (Künstliche Intelligenz) – fachübergreifend. Ansonsten sind die Prüfungsanfechtungen Bachelor, Master und Eidgenössiche Prüfung sehr verbreitet, weil darunter viele Fächer bzw. Studiengänge fallen.
Welche Rolle spielt das Prinzip der Chancengleichheit im Prüfungsrecht?
Chancengleichtheit ist im Prüfungsrecht der Schweiz in der Theorie ein zentraler Grundsatz. Leider wird er in der Praxis oft willkürlich durchbrochen. Es ist dabei unsere Aufgabe als unbequeme Rechtsanwälte, für die Chancengleichheit unserer Mandanten zu kämpfen und uns den damit verbundenen Repressalien auszusetzen.
Welche Fehler machen Betroffene häufig, wenn sie ohne anwaltliche Unterstützung Rekurs einlegen?
Eigenständig juristische Verfahren zu führen ist in etwa so, als würden Sie bei Zahnschmerzen erst einmal selbst die Schlagbohrmaschine ansetzen anstatt zum Zahnarzt zu gehen. Es werden bei Rekursen ohne Anwalt oft irreparable Schäden angerichtet – Rüge versäumt, Frist verstreichen lassen, Formalia nicht beachtet usw.
Warum ist es sinnvoll, für einen Rekurs in der Schweiz eine spezialisierte Kanzlei wie Dr. Heinze & Partner einzuschalten?
Wir haben aufgrund der jahrelangen Erfahrung, des sehr penibel ausgewählten Personals sowie unseres wissenschaftlichen Hintergrundes eine professionelle Powerbasis, um derartige Verfahren auf höchstem Niveau kompetent duch alle notwendigen Instanzen zu führen. Zudem haben wir keine Angst, uns für unsere Mandanten mit Obrigkeiten anzulegen. Wir erleben es oft, dass wir als unbequem empfunden werden. Nicht selten können Institutionen nicht zwischen professionelem juristischen Sportsgeist und persönlichem Empfinden trennen. Es wurde immer mal wieder versucht, uns aus verschiedenen Bereichen zu attackieren, weil wir Arbeit verursachen und unbequem sind. Es gibt uns noch immer und wir werden weiter für unsere Mandanten kämpfen.
Welche Erfahrungen aus Ihrer Praxis zeigen, wie wichtig wissenschaftlich fundierte Argumentation im Prüfungsrecht ist?
Zunächt einmal bedeuten umfangreiche Fachpublikationen und Lehre, dass jemand ein gewisses juristisches Nievau bietet und möglicherweise dadurch hervorsticht. Entscheidend ist, dass fachliche Bewertungsfehler im Prüfungsrecht angreifbar sind. Während wir bei Prüfungsanfechtungen in Physik zum Beispiel einen Physikprofessor hinzuziehen, haben wir bei juristischen Prüfungen selbst die wissenschaftliche Expertise, wissenschafltich zu agieren. Je mehr wissenschfltiche Quellen als Beleg für Fachfehler der Prüfungsexperten vorgelegt werden können, desto besser ist es.
Können Sie Beispiele nennen, in denen Ihre Kanzlei Prüfungsrekurse erfolgreich durchgesetzt hat?
Eine Vielzahl erfolgreicher Prüfungsanfechtungen finden Sie in den News-Beiträgen unserer Homepages in anonymisierter, freigegebener und rechtlich zulässiger Form. Einzelbeispiele nenne ich wegen der anwaltlichen Verschwiegenheit nicht.
Welche Kosten entstehen bei einem Prüfungsrekurs, und wer trägt diese im Erfolgsfall?
Die Kosten für einen Rekurs im Bildungsrecht in der Schweiz variieren in unserer Kanzlei Heinze und Partner. Sie hängen vom Einzelfall ab. Es ist zum Beispiel ein Unterschied, ob fünf Klausuren oder nur eine Klausur angegriffen werden sollen. Unsere Mandanten erhalten am Ende der Erstberatung ein konkretes Angebot. Da wir als Kanzlei Dr. Heinze & Partner in Prüfungsanfechtungen für unsere Mandanten erheblichen Aufwand mit Hinzuziehung von Fachprofessoren usw. betreiben, sind unsere Preise eher im oberen Segment gesetzt. Wir setzen auf Qualität und die dezidierte Ausarbeitung einer Rekursbegründung ist sehr zeitnitensiv. Es gibt sicherlich Kanzleien mit einem anderen, günstigeren Konzept. Wer zum Beispiel Berufsanfänger ist und weniger Aufwand im Prüfungsrekurs berteibt, kann sicherlich günstigere Preise anbieten als wir.
Welche Rolle spielen Gutachten in Rekursverfahren?
Zunächst einmal zur Definition: Es gibt junge Kollegen ohne umfangreiche akademische Tätigkeit ausserhalb ihres eigenen Studiums, die damit werben, dass sie Mitautoren von Gutachten für Behörden sind. Damit meinen sie dann wohl, dass sie mit einem anderen Anwalt Schriftsätze in Prüfungsverfahren verfassen. So etwas erscheint irreführend. Ich verstehe unter einem Gutachteni m Prüfungsrecht, dass Fachfragen zum Beispiel der Medizin durch Hinzuziehung eines externen Gutachters zur Widerlegung der Prüfungsbewertung eingeholt werden. Solche Gutachten können im Bildungsrecht entscheidend sein. Selbstverständlich verfassen wir als Kanzlei auch juristische Gutachten und werden auch von Universitäten beauftragt.
Wie gehen Sie als Anwalt im Bildungsrecht mit besonders sensiblen Fällen wie Plagiatsvorwürfen oder Täuschungsversuchen um?
Täuschungsversuche – manchmal auch rechtlich ungenau als Betrug bezeichnet – zum Beispiel in Form von Plagiatsvorwürfen oder der unzulässigen Verwendung einer KI gehörden bei uns als Anwälten für Bildungsrecht zum juristischen Alltag. Wir unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit, erleben aber sehr oft, dass Prüfungsinstitutionen zu Unrecht den Vorwurf der Täuschung erheben. In vielen Fällen können wir den Vorwurf eines Täuschungsversuchs entkräften.
Was raten Sie Studierenden oder Berufsanwärtern, die gerade eine negative Prüfungsentscheidung erhalten haben und unsicher sind, ob sich ein Rekurs lohnt?
Zunächst sollten formelle Fehler sofort und möglichst vor Ort gerügt werden – ohne inhaltliche Begründung. Anschliessend empfehlen wir eine professionelle anwaltliche Erstberatung. Die Kosten für eine Erstberatung sind überschaubar und auf dieser Basis haben Studierende und Berufsanwärter eine klare Basis für eine fundierte Entscheidung. Eine eigenständige Einschätzung der Studierenden oder Berufsanwärter ist oft nicht hilfreich, weil sie einerseits in die eine oder andere Richtung voreingenommen sind und andererseits mangels prüfungsrechtlicher Expertise der Blick für das rechtlich Wesentliche fehlt.
Fazit
Das Interview zeigt: Ein Prüfungsrekurs bzw. jegliche Art der Prüfungsanfechtung ist in der Schweiz und in Deutschland kein Formalakt, sondern oft die entscheidende Möglichkeit, eine faire Neubewertung zu erreichen und die eigene Ausbildung fortzusetzen. Mit der Begleitung durch einen erfahrenen und wissenschaftlich orientierten Anwalt aus einer professionellen Sozietät wie der Kanzlei Dr. Heinze & Partner steigen die Erfolgschancen deutlich – und das Prinzip der Chancengleichheit im Studium oder Beruf wird gesichert.
Ansprechpartner
Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner Partnerschaftsgesellschaft mbBGroße Theaterstraße 37
20354 Hamburg
Web: www.heinze-rechtsanwaelte.de
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