Für bayerische Hochschulen gelten rückwirkend zum 20. April einheitliche Regelungen für Prüfungen, die elektronisch und ohne Vorgabe eines bestimmten Prüfungsortes durchgeführt werden. Dieser Prüfung auf Distanz komme vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine zunehmende Bedeutung zu, betonte Wissenschaftsminister Bernd Sibler heute in München.
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