Kabinett gibt neues Hochschulzulassungsgesetz zur Anhörung frei
"Mit dem neuen Gesetz bekommen Sachsens Hochschulen die Möglichkeit in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen in größerem Umfang als bisher Studienbewerber nach bestimmten Kriterien auswählen zu können", sagte Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange im Anschluss an die heutige Kabinettssitzung. Damit bekämen die Hochschulen mehr Freiheit bei der Auswahl der Studienbewerber. Das Sächsische Kabinett hatte sich zuvor darauf verständigt den Entwurf für ein Änderungsgesetz zum Sächsischen Hochschulzulassungsgesetz zur Anhörung freizugeben. Die Novelle regelt die Vergabe der Studienplätze in Studiengängen, die nicht in das Verfahren der Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS) einbezogen sind (Studiengänge mit sog. örtlichem Numerus Clausus).
04.09.2007 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und TourismusSachsens Hochschulen müssten bei der Hochschulzulassung in der Lage sein zu überprüfen, inwieweit ein Bewerber oder eine Bewerberin geeignet seien, das angestrebte Studium erfolgreich absolvieren zu können, so Ministerin Dr. Stange. Sie sollten sich ihre Studierenden in großem Maße selbst auswählen können. Mit dem neuen Hochschulzulassungsgesetz würden die Hochschulen dabei verpflichtet, neben der Abiturdurchschnittsnote mindestens ein weiteres Auswahlkriterium heranzuziehen.
Der Gesetzentwurf sehe dabei folgende weitere Auswahlkriterien vor:
- Einzelnoten der Hochschulzugangsberechtigung, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben,
- die Art einer Berufsausbildung oder Berufstätigkeit,
- die besonderen Vorbildungen, praktischen Tätigkeiten und außerschulischen Leistungen und Qualifikationen, die über die Eignung für den gewählten Studiengang besonderen Aufschluss geben,
- das Ergebnis eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests,
- das Ergebnis eines Auswahlgespräches.
Die sächsische Gesetzgebung erlaubte in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen bisher nur für 24 Prozent der Studienplätze die Vergabe durch die Hochschule aufgrund bestimmter Auswahlkriterien. Diese Quote soll mit der Neuregelung des Gesetzes auf bis zu 80 Prozent angehoben werden.
Das neue Hochschulzulassungsgesetz wird jetzt der Landeshochschulkonferenz und der Konferenz der Sächsischen Studierendenschaften zur Anhörung vorgelegt. Nach derzeitigem Zeitplan könnte der sächsische Landtag sich im Dezember dieses Jahres mit dem Gesetzentwurf befassen. In Sachsen gibt es derzeit rund 163 örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge.
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