Berufswahlfreiheit

Kempen: "Berufliche und akademische Bildung nicht gegeneinander ausspielen"

Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat angesichts kontinuierlich steigender Studierendenzahlen davor gewarnt, berufliche und akademische Bildung gegeneinander auszuspielen. "Die individuelle Entscheidung, ein Studium oder eine betriebliche Ausbildung zu beginnen, ist durch die grundgesetzlich verankerte Berufswahlfreiheit geschützt und verdient Respekt", erklärte der Präsident des DHV, Professor Dr. Bernhard Kempen, anlässlich des 65. DHV-Tags in Mainz.

26.03.2015 Pressemeldung Deutscher Hochschulverband (DHV)

Allenfalls durch umfassende Informationen über zukünftige Berufsbilder und zu erwartende Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt könnten Schulen und Staat die Berufswahlfreiheit mittelbar beeinflussen.

Zur Entlastung der überfüllten Universitäten werde ein differenziertes Ausbildungsangebot benötigt, das insbesondere auch attraktive Angebote für die berufliche Ausbildung vorsehe. Deutschland, dessen Innovationsfähigkeit auch auf dem Zusammenspiel von akademischer und beruflicher Bildung beruhe, könne sich eine weitere Nivellierung des Bildungssystems nicht leisten. "Die fortschreitende Inflation von Leistungsbewertungen im gesamten Bildungssystem hat lediglich die Zahl der Berechtigungsbescheinigungen erhöht, die Lebens-chancen und beruflichen Wirkungsmöglichkeiten junger Menschen aber nicht verbessert", betonte Kempen. "Innerhalb aller Bildungssektoren ist für die Rückgewinnung und Gewähr-leistung höchster Leistungsstandards Sorge zu tragen: Qualität muss Vorrang vor Quantität haben."

In Deutschland gebe es mit dem dualen System der Berufsausbildung ein weltweit nahezu einzigartiges Modell, das mindestens ebenso gut qualifizierte Fachkräfte wie das auf Hochschulabschlüsse gerichtete System anderer OECD-Mitgliedstaaten hervorbringe. Umso folgenreicher und abträglicher sei die Fixierung auf Akademikerquoten in Deutschland. Sie leiste einer schleichenden Entwertung nichtakademischer Abschlüsse Vorschub. Berufliche und akademische Bildung seien andersartig, verdienten aber gleichermaßen Anerkennung und Förderung. "Beides nimmt Schaden, wenn mit Hilfe des sogenannten Deutschen Qualifikationsrahmens eine europäische Richtlinie erfüllt wird, nach der bildungsübergreifend die in der Europäischen Union erreichte individuelle Qualifikation bürokratisch und scheingenau auf einer Skala von acht Niveaustufen einzuordnen ist. Der beruflichen Bildung erweisen auch jene Verfechter aus Handel, Handwerk und Industrie einen Bärendienst, die berufliche Qualifikationen mit den Titeln "Bachelor professional" und "Master professional" belegen wollen. Adäquate Wertschätzung erfährt die berufliche Bildung nur, wenn sie ihre Eigenart selbstbewusst betont", so Kempen.

Um Begabungen individuell entfalten zu können, sei ein Bildungsangebot der Vielfalt erforderlich, das Übergänge zwischen akademischer und beruflicher Bildung in beiderlei Richtungen offen halte. "Durchlässigkeit ist allerdings auch kein Selbstzweck", fügte der DHV-Präsident hinzu. "Aus Gründen der Qualitätssicherung darf auf den Nachweis der Eignung nicht verzichtet werden. Im Hinblick auf den möglichen Studienerfolg müssen daher Hochschulen weiterhin die Studienaufnahme von beruflich Qualifizierten an inhaltliche Voraussetzungen knüpfen dürfen."


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