Kompromiss bei der Hochschulfinanzierung
Das Bildungs- und das Finanzministerium haben mit den Hochschulrektoren und -kanzlern am Montagabend in Schwerin einen Kompromiss bei den Rücklagen für plötzlich auftretende Schadensfälle erzielt.
14.11.2017 Mecklenburg-Vorpommern Pressemeldung Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-VorpommernGeplant ist nun, dass die Hochschulen gestaffelt von 2018 bis 2020 jeweils ein Prozent zurücklegen, so dass eine Mindestrücklage von drei Prozent entsteht. Darüber hinaus haben sich die Gesprächsteilnehmer darauf verständigt, das geplante Verfahren, wie die Hochschulen auf das Geld zugreifen können, zu vereinfachen.
„Das Ergebnis des Gesprächs über die Hochschulfinanzierung ist ein Kompromiss, mit dem alle Seiten gut leben können“, sagte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Ich danke den Hochschulrektoren und ‑kanzlern für den konstruktiven Gesprächsverlauf und freue mich darüber, dass wir uns einigen konnten. Mit dem Ergebnis kommt das Land weiterhin den Empfehlungen des Landesrechnungshofes nach. Der Kompromiss bildet nun eine gute Grundlage für die weitere Befassung im Landtag“, so Hesse.
Der Entwurf des Doppelhaushalts für die Jahre 2018/2019 sah die Einführung einer Mindestrücklage bei den Hochschulen in Höhe von 2,5 Prozent im ersten Jahr und in den darauffolgenden Jahren in Höhe von jeweils fünf Prozent vor. Die Landesregierung folgte mit diesem Vorgehen einer Empfehlung des Landesrechnungshofes, der in einem Sonderbericht mehr Transparenz und Klarheit bei der Hochschulfinanzierung gefordert hatte. Diese Rücklage hatten die Hochschulen bislang abgelehnt.
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