Kontrolle durch den Bund beim BAföG
Die FDP-Fraktion möchte wissen, auf welchen rechtlichen Grundlagen die Bundesregierung die Verwendung der Mittel kontrolliert, die im Rahmen der vollständigen Finanzierung der Ausbildungsförderung durch den Bund bei den Ländern frei geworden sind.
27.03.2019 Bundesweit Pressemeldung Deutscher BundestagZudem erkundigt sich die Fraktion in einer Kleinen Anfrage danach (19/8533), ob es darüber hinausgehende Vereinbarungen des Bundes mit den Ländern über die Kontrolle der Mittelverwendung gibt und wenn ja, wie diese lauten und über welche Punkte die Länder dem Bund jeweils berichten müssen.
Durch das 25. BAföG-Änderungsgesetz hat der Bund die vollständige Finanzierung der Ausbildungsförderung übernommen, schreiben die Abgeordneten. Die Länder würden dadurch um etwa 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. Sie hätten zugesichert, diese Mittel für Investitionen in den Hochschulen zu verwenden. Das sei jedoch häufig nicht der Fall. (hib/ROL)
- BAföG für die Regelstudienzeit plus mindestens ein weiteres Semester
- Bundesrat befasst sich mit BAföG-Änderungsgesetz
- Anpassung des BAföG
Keine Kommentare vorhanden