Kooperationsverbot generell zugunsten von Studierenden und Hochschulen lockern!
Der Präsident des Deutschen Studentenwerks (DSW), Prof. Dr. Dieter Timmermann, fordert Bund und Länder auf, die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Lockerung des Kooperationsverbots generell zum Wohl der Studierenden und zum Ausbau der Hochschulen zu nutzen.
21.09.2012 Pressemeldung Deutsches StudierendenwerkDie Änderung des Artikels 91b Grundgesetz ist am heutigen Freitag auf der Tagesordnung des Bundesrats. Aus diesem Anlass erklärt Timmermann: "Bund und Länder müssen gemeinsam die Hochschulen und die soziale Infrastruktur des Studiums stärken. Nur so kann diese mit den stetig steigenden Studierendenzahlen mitwachsen."
"Wir benötigen dringend zusätzlichen, preisgünstigen Wohnraum für Studierende. Die Studentenwerke brauchen für den Vollzug des BAföG ausreichend Kapazitäten, und auch die Mensa- und Beratungskapazitäten müssen erhöht werden", so Timmermann.
Er sagt: "Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Grundgesetzänderung muss über die intendierte Förderung einzelner wissenschaftlicher Einrichtungen hinausgehen. Das Studierendenhoch hält an. Soll das Kooperationsverbot jetzt aufgebrochen werden, dann muss diese Chance im Interesse einer Breitenförderung aller Studierenden genutzt werden, getragen vom Bund und den Ländern."
Gerade mit Blick auf die für viele Studierende äußerst schwierige Wohnungssuche zum Wintersemester 2012/2013 fordert das DSW seit Langem ein Bund-Länder-Programm für 25.000 zusätzliche, preisgünstige Wohnheimplätze.
"Es gab bereits von 1990 bis 1994 ein Bund-Länder-Programm für den Studentenwohnheimbau in den alten Bundesländern sowie von 1993 bis 1997 ein Bund-Länder-Programm für den Wohnheimbau in den neuen Bundesländern, und zwar auf der Grundlage des damaligen Artikels 104a Absatz 4 Grundgesetz. Ebenso wurden Mensen und Cafeterien bis 2004 gemeinsam von Bund und Ländern über das Hochschulbauförderungsgesetz finanziert. Warum sollte das heute nicht möglich sein?", fragt Timmermann.
"Zumal unsere Verfassung ja mit dem derzeitigen Artikel 104b Absatz 1 Grundgesetz ebenfalls eine entsprechende Ermächtigung bietet. Der Bund irrt, wenn er heute meint, allein die Länder seien zuständig", so Timmermann.
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