Bundesrat
Kooperationsverbot im Wissenschaftsbereich gelockert
Der Bundesrat hat der Grundgesetzänderung zur Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich am 19. Dezember 2014 einstimmig zugestimmt. Das Gesetz wird nun Bundespräsident Joachim Gauck zur Unterschrift vorgelegt.
19.12.2014 Pressemeldung BundesratEs lockert das sogenannte Kooperationsverbot, das durch die Föderalismusreform I in die Verfassung eingefügt worden war. Das Kooperationsverbot erlaubte dem Bund bisher nur in engen Grenzen, Hochschulen finanziell zu fördern. Die Neufassung von Artikel 91b Absatz 1 GG schafft nun die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich.
Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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