Landesregierung bringt neues Hochschulgesetz auf den Weg

Die Landesregierung hat den Weg für ein neues Hochschulgesetz in Schleswig-Holstein geebnet: "Wenn wir unsere Hochschulen national und international wettbewerbsfähiger machen wollen, dann sind wir zu einer grundlegenden Reform gezwungen, die zu mehr Profil, zu mehr Effektivität und zu mehr Effizienz führt. Mit dem Gesetzentwurf, der jetzt in die Anhörung bei den Hochschulen und Verbänden geht, reagieren wir auch auf die steigende Zahl von Studierenden, die zu langen Studienzeiten, die knappen Kassen und die Fülle von Parallel-Angeboten in der bestehenden Hochschullandschaft", sagte Wissenschaftsminister Dietrich Austermann heute (4. Juli). Zuvor hatte das Kabinett dem Entwurf des neuen Hochschulgesetzes (HSG) zugestimmt.

04.07.2006 Schleswig-Holstein Pressemeldung Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur Schleswig-Holstein

Im Einzelnen sieht der Entwurf unter anderem folgende Neuerungen vor:

Mehr Freiheit für die Hochschulen

Ihre innere Struktur und Organisation können die Hochschulen zukünftig selbst gestalten. Sie erhalten Entscheidungsbefugnisse, die bisher beim Land angesiedelt waren und übernehmen damit bundesweit eine Vorreiterrolle. Dazu gehören Entscheidungen über das gesamte Personal einschließlich der Berufung aller Professuren. Auch die Satzungen samt allen Prüfungsordnungen werden grundsätzlich nicht mehr vom zuständigen Ministerium, sondern innerhalb der Hochschule genehmigt.

"Aufsichtsrat" an Hochschulen: Mitwirkung von externem Sachverstand

Das geltende Hochschulgesetz wird mit dem vorgelegten Gesetzentwurf grundlegend überarbeitet und neu gefasst, so wie dies auch in anderen Ländern Deutschlands geschehen ist. Aufgabe der Novellierung ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Hochschulen neu zu gestalten und ihnen damit den Weg zu eigenverantwortlicher, weitgehend eigenständiger Bewältigung des umfangreichen Aufgabenkatalogs zu ebnen. Ferner geht es darum, die Hochschulen in die Lage zu versetzen, mit modernen Strukturen und effizienten Verfahren im Wettbewerb insbesondere bei Lehre und Forschung besser bestehen zu können.

Das Management der neun staatlichen Hochschulen in Schleswig-Holstein (3 Universitäten, 4 Fachhochschulen, eine Musik- und eine Kunsthochschule) soll gestärkt und weiter professionalisiert werden. Jede Hochschule verfügt über einen Hochschulrat, einen Senat und ein Präsidium. Der Hochschulrat als neues Gremium wird mit externen Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft besetzt. Damit soll eine Öffnung hin zur Gesellschaft und zum Berufsleben erreicht werden. Dieses Gremium soll Mitwirkungs- und Überwachungsaufgaben im Bereich des Hochschulmanagements und Strukturentwicklung haben. Der Senat bleibt das Gremium, das sich mit zentralen Fragen von Forschung und Lehre befasst und das die Einbindung aller Hochschulmitglieder, insbesondere der Professorinnen und Professoren sowie der Studierenden garantiert.

Verstärkte Koordinierung der Universitäten

Die drei Universitäten in Kiel, Lübeck und Flensburg werden unter dem Dach eines gemeinsamen Hochschulrates, dem Universitätsrat, zusammengefasst und bleiben selbständig. Der mit jeweils zwei Universitätsvertretern und einem von ihnen gemeinsam vorgeschlagenen Vorsitzenden besetzte Universitätsrat dient dazu, die Struktur der Lehrangebote, die Profilbildung und die Forschungsschwerpunkte aller drei Universitäten besser aufeinander abzustimmen.

Der Universitätsrat beschließt zentral über die Grundsätze für die Verteilung der Finanz- und Sachmittel sowie der Personalausstattung. Damit werden die Universitäten angehalten, enger zusammenzuarbeiten und gemeinsame Strukturen aufzubauen. Ziel ist, dass die drei Universitäten im Land nicht untereinander einen Konkurrenzkampf führen, sondern gemeinsam im Wettbewerb mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen außerhalb des Landes besser bestehen können.

Bessere Koordinierung der Medizin

Zwecks besserer Abstimmung der beiden medizinischen Fakultäten wird ein Medizin-Ausschuss für Forschung und Lehre geschaffen, der insbesondere durch die Verteilung der Landesmittel für Forschung und Lehre über eine maßgebliche Steuerungskraft verfügt.

Öffnung nach Außen bei Präsidentenwahl: Externe Bewerber durch Ausschreibung

Die Präsidialverfassung ersetzt die Rektoratsverfassung. Damit soll ermöglicht werden, dass nicht nur Persönlichkeiten aus der Hochschule, sondern auch externe Bewerberinnen und Bewerber für die Präsidenten-Funktionen einbezogen werden können.

Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge

Die Struktur der Studiengänge wird grundsätzlich umgestellt auf die Abschlüsse Bachelor und Master. Ausgenommen sind Studiengänge mit Staatsexamen wie beispielsweise Medizin, Rechtswissenschaften oder Pharmazie. Ihre Umstellung ist von der bundesweiten Entwicklung abhängig.

Anhebung der Lehrverpflichtung

Die Anhebung der Lehrverspflichtung für Professoren auf einheitlich neun Semesterwochenstunden führt zu einer zusätzlichen Lehrkapazität von rund 40 Professorenstellen.

Das um 50 Paragraphen gegenüber dem alten Hochschulgesetz entrümpelte HSG ist nach den Worten von Austermann und Wissenschafts-Staatssekretär Jost de Jager ein "optimaler Kompromiss", mit dem Schleswig-Holstein in vielen Bereichen bundesweit eine Vorreiterrolle übernehme. De Jager: "Nach dem Motto ,weniger Staat - mehr Freiheit? zieht sich das Land fast vollständig aus der Detailsteuerung zurück und überlässt den Hochschulen beispielsweise die Besetzung von Professoren-Stellen komplett. Austermann: "Damit haben die schleswig-holsteinischen Hochschulen einen Grad an Eigenverantwortung bei der Berufung von Professoren wie in keinem anderen Bundesland."

Nach den Worten von de Jager habe in lediglich zwei Punkten gegenüber der bisherigen Fassung des HSG ein Kompromiss gefunden werden müssen. Die Wahl des Präsidenten der neun Hochschulen erfolgt künftig durch den Senat. Die Bewerber werden durch eine paritätisch aus Vertretern des Senats und des Hochschulrates gebildete Findungskommission vorgeschlagen. Die Beschlussfassung über den Haushalt erfolgt künftig abschließend durch den Senat auf Basis einer vorgeschalteten Stellungnahme des Hochschulrates.

Im Hinblick auf die mögliche Einführung von Studienbeiträgen haben sich die Koalitionspartner darauf geeinigt, dass das bisherige Verbot von Studienbeiträgen im neuen Hochschulgesetz nicht mit aufgenommen wird.


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