Leistungssteigerung durch gemeinschaftliche Finanzierung
Am kommenden Freitag berät der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91 b). Nach dem Gesetzesentwurf wäre es möglich, künftig neben Vorhaben auch Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung an Hochschulen im Zusammenwirken von Bund und Ländern zu fördern.
19.09.2012 Pressemeldung WissenschaftsratAus Sicht der Allianz der Wissenschaftsorganisationen ist das Ziel der Bundesregierung, Wissenschaft und Forschung an Hochschulen über die heute schon bestehenden Möglichkeiten hinaus gemeinschaftlich durch Bund und Länder finanzieren zu können, nachdrücklich zu unterstützen. Angesichts des Konsolidierungsbedarfs der öffentlichen Haushalte sind gemeinsame finanzpolitische Anstrengungen des Bundes und der Länder eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, Handlungsspielräume und Leistungsfähigkeit des deutschen Wissenschaftssystems auch im internationalen Vergleich weiter zu verbessern. Hierfür bedarf es einer veränderten verfassungsrechtlichen Grundlage.
Die Allianz der Wissenschaftsorganisationen appelliert daher an den Bundesrat, im Sinne dieser übergeordneten Zielsetzung dem vorliegenden Gesetzesentwurf zuzustimmen.
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