"Mehr Praxis für angehende Lehrkräfte"

Bildungsminister Holger Rupprecht hat heute die Novelle des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes im Landtag präsentiert. "Damit wurde ein wichtiges Reformvorhaben auf den Weg gebracht", so Bildungsminister Holger Rupprecht: "Ziele der Gesetzesreform sind eine bessere Qualität, mehr Praxiserfahrung und eine größere Berufsnähe bei der Ausbildung angehender Lehrkräfte."

07.03.2007 Brandenburg Pressemeldung Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

Mit der Novelle des Lehrerbildungsgesetzes werden drei zentrale Bereiche der Lehrerbildung neu geregelt:

  1. In der Studienphase werden die Praxisanteile erhöht. Während des sechssemestrigen Bachelor-Studiengangs müssen Studierende wie bisher sieben Wochen Praktika in der Schule oder im kulturellen, im erzieherischen oder im sozialpädagogischen Bereich absolvieren. Zukünftig müssen die Studierenden zusätzlich während des drei- bis viersemestrigen Master-Studiengangs ein Praxissemester ablegen, in dem sie 14 Wochen an einer Schule hospitieren und unterrichten.
  2. Während des Vorbereitungsdienstes (Referendariat) – wie auch bereits im Studium – gelten im Land Brandenburg künftig bundesweite Standards, auf die sich die Kultusministerkonferenz (KMK) im Jahr 2005 verständigt hatte. Die Studierenden können zudem den Vorbereitungsdienst verkürzen. Je nachdem wie viel Unterrichtserfahrung sie während des Studiums gesammelt haben, können sie diese mit sechs bis zu maximal zwölf Monaten auf den zweijährigen Vorbereitungsdienst anrechnen lassen. Die Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes soll zudem regelmäßig evaluiert werden.
  3. Für Berufsanfänger wird eine Berufseingangsphase gesetzlich verankert, in der Lehrkräfte bis zum 5. Berufsjahr spezielle Unterstützungsangebote wie Fortbildungen oder Supervisionen erhalten.

Eine weitere Neuerung ist die Fusion der bisher eigenständigen Einrichtungen Landesprüfungsamt und Staatliche Studienseminare zum Landesinstitut für Lehrerbildung. Dieses wird künftig für die Ausbildung von angehenden Lehrerinnen und Lehrern sowie deren Betreuung in den ersten Berufsjahren zuständig sein.

Das Lehrerbildungsgesetz soll am 1. Juni 2007 in Kraft treten.


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