Baden-Württemberg

Neue Leitungsstrukturen für starke Hochschulen

Das Kabinett hat in einem Eckpunktepapier die Weiterentwicklung des Hochschulrats beschlossen. "Die Reform folgt dem Leitbild von Hochschulen, die autonom sind, aber in besonderer Verantwortung gegenüber Gesellschaft und Staat stehen" sagt Ministerpräsident Winfried Kretschmann

26.02.2013 Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

"Der Hochschulrat soll sich dabei auf seine Rolle als kritischer Freund der Hochschulen konzentrieren", sagt Wissenschaftsministerin Theresia Bauer. "Er besitzt die Fähigkeit, die wichtige Brücke zwischen Hochschulen und Gesellschaft zu schlagen."

Zu diesem Zweck solle er von Detailfragen des akademischen Betriebs entlastet werden. Gleichzeitig legt die Landesregierung Wert auf eine Stärkung des Senats in seiner Zuständigkeit für die akademische Selbstbestimmung.

In dem Eckpunktepapier wird zudem eine deutlichere Abgrenzung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten der Gremien, sowie die Erhöhung der Transparenz und die Ermöglichung stärkerer Partizipation befürwortet.

Größere Vielfalt der Perspektiven

Die wesentlichen Punkte im Überblick:

  • Die übergreifende strategische Planung (Beschluss des Struktur- und Entwicklungsplan) soll zentrale Aufgabe des Hochschulrat bleiben.
  • Der Hochschulrat soll auch künftig die Arbeit des Rektorats kontrollieren und - Der Hochschulrat soll weiter über zentrale Kompetenzen im Finanzbereich verfügen.
  • Das gesetzliche Regelmodell sieht ein ausschließlich mit externen Mitgliedern besetzten Hochschulrat vor. Die Hochschulen sollen aber die Möglichkeit behalten, weiterhin interne Mitglieder zu berufen. Die externen Mitglieder müssen dabei aber die Mehrheit und den Vorsitz stellen.
  • Es wird eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent eingeführt.
  • Im Hochschulrat soll eine Vielfalt gesellschaftlicher Perspektiven gewährleistet werden. Mitglieder sollen weiterhin als Einzelpersönlichkeiten aufgrund ihrer Qualifikation berufen werden. Quotenregelungen für die Repräsentanz bestimmter Gruppen werden nicht befürwortet.
  • Die Legitimation der Hochschulratsmitglieder soll durch Senat und Wissenschaftsministerium getragen werden. Dabei wird eine Beteiligung aller Mitgliedergruppen der Hochschule am Wahlverfahren geprüft.
  • Eine geeignete Regelung zur Amtszeitbegrenzung soll künftig eine kontinuierliche Erneuerung der Hochschulräte sicherstellen.

Stärkung der Partizipation

In dem Eckpunktepapier wird des Weiteren vorgeschlagen, den Senat als Organ der akademischen Selbstbestimmung zu stärken. "Im bisherigen Leitungsgefüge der Hochschulen sind die partizipatorischen Möglichkeiten der Hochschulmitglieder durch den Senat unterentwickelt", sagt Bauer. Verbriefte Auskunftsrechte gegenüber Rektorat und Hochschulrat könnten ein sinnvolles Mittel sein, dies zu ändern.

So sei vorgesehen, dass die Wahl der hauptamtlichen Rektoratsmitglieder künftig in gemeinsamer Sitzung von Senat und Hochschulrat erfolge, bei der Mehrheiten in beiden Gremien erforderlich seien. Akademische Aufgaben, beispielweise Entscheidungen zu gemeinsamen Einrichtungen und Kommissionen sollten zudem nicht mehr vom Hochschulrat, sondern vom Senat wahrgenommen werden.

Kretschmann und Bauer kündigten an, auf Basis des Eckpunktepapiers einen Gesetzentwurf ausarbeiten zu lassen. Beide betonen: "Die Eckpunkte liegen nun auf dem Tisch. Jetzt sind wir auf das Feedback gespannt, das wir von allen Beteiligten bekommen."


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