Neue Professorin an der Universität des Saarlandes

Staatssekretärin Dr. Susanne Reichrath überreichte am Donnerstag (22.12.05) der Privatdozentin Dr. Annemarie Matusche-Beckmann die Ernennungsurkunde für eine Professur an der Universität des Saarlandes. Die neue Professorin wird das Fach Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Arbeitsrecht vertreten.

22.12.2005 Saarland Pressemeldung Ministerium für Bildung und Kultur Saarland

Die gebürtige Düsseldorferin Annemarie Matusche-Beckmann schloss im Jahr 1988 ihr rechtswissenschaftliches Studium an der Universität zu Köln ab. Anschließend war sie als Wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln tätig, wo sie 1990 mit der Dissertation "Pflichten und Haftung des Versicherungsmaklers" (4. Auflage 1995) promovierte. Nach dem Abschluss des Referendariats in Düsseldorf im Jahr 1993 kehrte sie als Wissenschaftliche Assistentin an das Institut für Versicherungsrecht der Universität zu Köln zurück. Gefördert durch ein Habilitationsstipendium des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen verfasste sie hier ihre im Jahr 2001 veröffentlichte Habilitationsschrift "Das Organisationsverschulden". Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln verlieh ihr die Venia legendi für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Versicherungsrecht.

Nach Lehrstuhlvertretungen für das Fach Wirtschaftsprivatrecht an der Universität Gesamthochschule Wuppertal und der Wahrnehmung von Lehraufträgen an den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien Düsseldorf und Köln hatte sie seit dem Wintersemester 2000/2001 regelmäßig Lehraufträge an der Universität des Saarlandes inne. Seit zwei Jahren ist sie überdies als Richterin im saarländischen Justizdienst tätig, zuletzt am Landgericht Saarbrücken an einer Kammer für Versicherungssachen.

Die Forschungsschwerpunkte von Annemarie Matusche-Beckmann liegen im Bereich des Bürgerlichen Rechts sowie des deutschen und europäischen Handels- und Wirtschaftsrechts, insbesondere des Privatversicherungsrechts. In jüngerer Zeit hat sie insbesondere eine Kommentierung über das kaufvertragliche Mängelrecht und den Verbrauchsgüterkauf in Julius von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch verfasst, die im Jahr 2004 erschienen ist. Außerdem ist sie Mitherausgeberin des ebenfalls im Jahr 2004 erschienenen "Versicherungsrechts-Handbuchs".

Frau Matusche-Beckmann will an der Universität des Saarlandes ihre Forschungen zu den genannten Themengebieten vertiefen und ihre praktischen Erfahrungen als Richterin in Forschung und Lehre einbringen.

Annemarie Matusche-Beckmann wird ihre Tätigkeit an der Saar-Universität mit Beginn des Jahres 2006 aufnehmen.


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