Neues Programm unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind an Hochschulen

Bessere Arbeitsbedingungen für junge Mütter an den Hochschulen des Landes sind das Ziel einer neuen Initiative des Wissenschaftsministeriums im Rahmen des Europäischen Sozialfonds (ESF). Das jetzt erstmals ausgeschriebene "Schlieben-Lange-Programm" unterstützt Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind bei Promotion, Habilitation oder künstlerischer Qualifikation mit 1.200 Euro bis 2.400 Euro monatlich. Ebenfalls in diesen Tagen und bereits zum dritten Mal ausgeschrieben wird das "Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm" für Frauen an Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Berufsakademien. Das Programm verschafft qualifizierten Frauen die Möglichkeit, Erfahrungen in der Lehre zu sammeln.

01.08.2007 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

"Wir wollen mehr Frauen für eine wissenschaftliche Karriere gewinnen und die Anzahl von Professorinnen erhöhen. Mit dem Schlieben-Lange-Programm helfen wir Müttern bei ihrer wissenschaftlichen Qualifikation. Das Programm ist Teil unserer breit angelegten Bemühungen, die Arbeitsbedingungen für Frauen an unseren Hochschulen zu verbessern und auch die Karrierewege gendergerechter auszugestalten". Dies sagte Wissenschaftsminister Professor Dr. Peter Frankenberg am 1. August in Stuttgart.

Das Schlieben-Lange-Programm soll in erster Linie sicherstellen, dass Frauen ihre Promotion, Habilitation oder künstlerische Qualifikation nach der Geburt eines Kindes weiterführen können. Auch Mütter, die nach einer Unterbrechung einen Wiedereinstieg unternehmen oder sich berufsbegleitend für eine Professur an einer Fachhochschule oder Berufsakademie qualifizieren möchten, können eine Förderung erhalten. Unterstützt werden Promotionen und künstlerische Arbeiten mit monatlich 1.200 Euro, Habilitationen mit monatlich 2.400 Euro. Die Förderdauer beträgt in der Regel zwei Jahre. Das Programm soll ein Gesamtvolumen einer Million Euro jährlich haben und vom Europäischen Sozialfonds mitfinanziert werden.

Wissenschaftsminister Frankenberg: "Wir haben uns dafür entschieden, das Schlieben-Lange-Programm als Projektförderung auszugestalten und uns von dem Exzellenzgedanken leiten zu lassen. Die Förderung richtet sich nach der fachlichen Qualität der wissenschaftlichen oder künstlerischen Arbeit, die durch ein Exposé nachgewiesen werden muss. In der Verwendung der Mittel sind die Mütter flexibel; sie sollen weitgehend selbst entscheiden können, was den Zielen ihrer Arbeit am besten dient".

Namensgeberin des Programms ist - auf Vorschlag der Landeskonferenz der Gleichstellungsbeauftragten der Hochschulen - Frau Prof. Dr. Birgitte Schlieben-Lange, die als Mutter von vier Kindern ein internationales wissenschaftliches Renommée erlangte und sich insbesondere als Gleichstellungsbeauftragte der Universität Tübingen für die Belange von Nachwuchswissenschafterlinnen einsetzte. Prof. Schlieben-Lange wurde 1943 geboren. Bereits im Alter von 31 Jahren wurde sie auf einen Lehrstuhl für romanische Philologie und allgemeine Sprachwissenschaften an der Universität Frankfurt/Main berufen. 1991 folgte sie einem Ruf der Universität Tübingen auf eine Professur für Romanistik, die sie bis zu ihrem Tod im Jahr 2000 innehatte.

Bereits zum dritten Mal schreibt das Land das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm für Frauen an Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Berufsakademien aus. Qualifizierte Frauen sollen durch das Programm die Möglichkeit erhalten, Lehrerfahrung zu erwerben und Verbindungen zu Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen und Berufsakademien zu knüpfen. Das Land weist den Hochschulen und Berufsakademien dazu jährlich 300.000 Euro an Lehrauftragsmitteln zu.

Wissenschaftsminister Frankenberg: "Wir weiten das Mathilde-Planck-Lehrauftragsprogramm erstmals in diesem Jahr von den Fachhochschulen auf die Berufsakademien und auf die Kunst- und Musikhochschulen aus und wollen seine Wirkung verbreitern. Damit greifen wir eine Empfehlung des Rechnungshofs aus dem Jahr 2005 auf, der die Effektivität des Programms nachdrücklich betont hat".

Das Land investiert jährlich rund 3,8 Millionen Euro in Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen an Hochschulen und Berufsakademien. Unter anderem soll in Kürze das Kinderbetreuungsprogramm für wissenschaftliches Personal an Hochschulen zum zweiten Mal ausgeschrieben werden; in der ersten Ausschreibungsrunde wurden mit diesem Programm rund 250 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren geschaffen. Um qualifizierten Wissenschaftlerinnen eine Berufung an eine baden-württembergische Hochschule zu erleichtern, soll überdies der Frauenanteil in den Berufungskommissionen erhöht werden.

Die Ausschreibungen stehen auf der Homepage des Wissenschaftsministeriums unter folgenden Adressen zum Download bereit: http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/service/aktuelle-ausschreibungen/


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