Wissenschaftsfreiheitsgesetz: Kabinett beschließt Novellierung
Dorothee Bär, Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt: „Flexibilisierung des Besserstellungsverbots ist Schritt für moderne Rahmenbedingungen der Wissenschaft.“
21.01.2026 Bundesweit Pressemeldung Bundesministerium für Forschung, Technologie und RaumfahrtDie Bundesregierung hat heute den von der Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt vorgelegten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes im Kabinett beschlossen.
Dazu erklärt die Bundesministerin für Forschung, Technologie und Raumfahrt Dorothee Bär:
„Wir wollen als Bundesregierung moderne Rahmenbedingungen für die Wissenschaft in Deutschland. Die heute vom Kabinett beschlossene Flexibilisierung des Besserstellungsverbots ist ein Schritt dahin. Damit setzen wir ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um. Wir schränken das Besserstellungsverbot für projektgeförderte, gemeinnützige Forschungseinrichtungen ein. Wir bauen Bürokratie ab, denn künftig braucht es weniger Einzelanträge auf Ausnahmen vom Besserstellungsverbot. Wir stärken damit auch die industrienahe Forschung und unterstützen die Wissenschaft im internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe. Die Novellierung des Wissenschaftsfreiheitsgesetzes steigert die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland und unterstützt somit auch das Ziel der Hightech Agenda Deutschland, unser Land zum Top-Technologieland zu machen.“
Hintergrund
Die vom Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen ermöglichen eine Flexibilisierung des Besserstellungsverbots: Künftig sollen projektgeförderte gemeinnützige Forschungseinrichtungen ihre Wissenschaftlerinnen, Wissenschaftler und wissenschaftsrelevanten Beschäftigten durch die Zahlung von Gehältern oder Gehaltsbestandteilen besserstellen dürfen als vergleichbare Bundesbeschäftigte, soweit sie dafür keine öffentlichen Mittel einsetzen.
Bislang mussten die Einrichtungen jedes Jahr aufs Neue einen Antrag stellen, wenn sie ihren wissenschaftlichen Beschäftigten mit nichtöffentlichen Mitteln höhere Gehälter ermöglichen wollen. Dies soll künftig entfallen. Die Einrichtungen verfügen nach der Neuregelung künftig über mehr Flexibilität bei der Vergütung ihrer wissenschaftlichen Beschäftigten.
Weitere Informationen gibt es hier.
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