Pinkwart: NRW-Studienbeitragsmodell wird sich als gerichtsfest erweisen
Die verfassungsrechtlichen Bedenken, die das Rechtsgutachten eines Münsteraner Verwaltungsjuristen im Auftrag des Aktionsbündnisses gegen Studiengebühren (ABS) gegen den Entwurf des nordrhein-westfälischen Studienbeitragsgesetzes formuliert, werden vom NRW-Innovationsministerium nicht geteilt.
29.11.2005 Nordrhein-Westfalen Pressemeldung Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-WestfalenMinister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sagte, die vom heute vorgestellten Rechtsgutachten angesprochenen Fragen habe sich auch sein Ministerium beim Erstellen des Gesetzentwurfes vorgelegt, geprüft und seinerseits durch juristische Gutachten abgesichert. "Das NRW-Studienbeitragsmodell wird sich als gerichtsfest erweisen", sagte Pinkwart.
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