Rektorwahl an der Universität Freiburg
Die rechtliche Überprüfung des Rektorwahlverfahrens an der Universität Freiburg durch das Wissenschaftsministerium hat keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Universität bei der Wahl und Bestätigung des neuen Rektors gegen rechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Dies teilte das Wissenschaftsministerium am 14. August 2008 in Stuttgart mit.
14.08.2008 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-WürttembergInsbesondere gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass bei der Wahl sachfremde Erwägungen ausschlaggebend gewesen seien. Das Ministerium hat deshalb keinen Grund gesehen, das Verfahren im Wege der Rechtsaufsicht zu beanstanden, und wird jetzt die Ernennung von Professor Schiewer in die Wege leiten. Das Ministerium hat dies der Mitbewerberin um das Rektoramt und der Universität Freiburg mitgeteilt.
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