Staatsministerin Dr. Eva-Maria Stange: "Neues Hochschulgesetz stärkt die Hochschulen und garantiert Studierenden Mitwirkung bei der Qualitätssicherung"

"Das neue Hochschulgesetz dient zuallererst der Entwicklung der Hochschulen in Forschung und Lehre. Die Hochschulen sollen ihren gesellschaftlichen Auftrag als Motoren der Innovation besser wahrnehmen können." Mit dem Hochschulgesetz würden aber auch die Rechte der Studierenden in Fragen der Qualität der Lehre, der Studien- und Prüfungsorganisation und in Studierendenangelegenheiten weitreichender und zielführender gestärkt, sagte Sachsens Wissenschaftsministerin Dr. Eva-Maria Stange heute am Rande einer hochschuloffenen Diskussion zum Entwurf des neuen Hochschulgesetzes mit Studierenden und Hochschulmitarbeitern an der TU Chemnitz.

13.02.2008 Sachsen Pressemeldung Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

So seien die Studentinnen und Studenten wie bisher durch ihre Mitglieder im Senat und den Fakultätsräten mit Stimmrecht vertreten und könnten an allen Entscheidungen mitwirken. Durch die in freien Wahlen gewählten Vertreter aller Mitgliedergruppen im Senat könne dieses Gremium stärker die Interessen der gesamten Hochschule wahrnehmen.

Vor allem bei der Studienorganisation bekämen die Studierenden mehr Mitspracherechte. Entscheidungen in diesem Bereich könnten nur mit zwei Drittel Mehrheit gegen das Votum der StudentInnenvertreter getroffen werden. Außerdem seien die Studierenden bei der Bewertung der Qualität und Überprüfung der Lehre maßgeblich beteiligt. "Die Bewertung der Lehre und Evaluation der Studiengänge läuft ganz konkret unter Beteiligung der Studierendenvertretung einer Fakultät ab, die auch an der Erstellung des jährlichen Lehrberichts mitwirken", sagte die Ministerin. Einmal im Jahr seien Studentenbefragungen zur Beurteilung der Qualität der Lehre geplant. Das entsprechende Verfahren müsse mit dem Studentenrat abgestimmt werden. Die Ergebnisse werden ausgewertet und fließen auch in die Leistungsbewertung der Dozenten ein.

Das neue Hochschulgesetz, das im Wintersemester dieses Jahres in Kraft treten soll, sehe vor, dass zukünftig jede Hochschule ein Modell der Qualitätsbewertung entwickeln und ein Instrumentarium einführen müsse, das auf eine Verbesserung der Qualität hinwirkt. Damit werde die Qualitätssicherung künftig zu einer Kernaufgabe der Hochschulen.

Die Ministerin verwies zudem auf die im Gesetz verankerte Studiengebührenfreiheit. Erstmals werde im Hochschulgesetz festgeschrieben, dass die Hochschulen für das erste berufsqualifizierende Studium, einschließlich des ersten Masterstudiengangs sowie eines Graduierten- bzw. Meisterschülerstudiums keine Studiengebühren erheben. Die aktuelle Sozialerhebung des Studentenwerks Dresden zur Situation der Studierenden zeige erneut, wie wichtig der Erhalt der Gebührenfreiheit für ein Studium in Sachsen sei (vgl. Studie unter www.studentenwerk-dresden.de).

Der Gesetzentwurf, die Begründung zum Gesetz sowie Antworten auf die wesentlichsten Fragen zum Gesetz sind im Internet unter www.studieren.sachsen.de abrufbar.


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