Studentenwerke: BAföG regelmäßig erhöhen!

- "Kein Freibrief für vier Jahre Ruhe": Nächster BAföG-Bericht wie geplant 2009 und nicht erst 2010 - Sozialstipendien für Studiengebühren, mehr Vermögen, keine Altersgrenze für Master: Umfangreicher Verbesserungskatalog verabschiedet

05.12.2007 Pressemeldung Deutsches Studierendenwerk

Die 58 Studentenwerke in Deutschland fordern eine regelmäßige Anpassung des BAföG an die Preis- und Einkommensentwicklung. Auf der 68. Mitgliederversammlung des Deutschen Studentenwerks (DSW), der Jahresversammlung aller Studentenwerke, sprachen sich die mehr als 150 Delegierten in Berlin dafür aus, das "ständige Ringen um BAföG-Anpassungen" durch eine regelmäßige Erhöhung zu ersetzen. Die vor kurzem beschlossene Anhebung der Bedarfssätze um 10% und der Freibeträge um 8% zum Wintersemester 2008/2009 greife "erkennbar zu kurz", kritisierten die Studentenwerke, weil sie die Preis- und Einkommensentwicklung der Jahre 2007 und 2008 nicht berücksichtige.

Mit Kritik reagierte man auf die Pläne der Bundesregierung, den nächsten BAföG-Bericht nicht wie geplant 2009, sondern erst zum Jahr 2010 vorzulegen. "Es ist unverständlich, warum die Bundesregierung so viel Zeit bis zum nächsten Bericht verstreichen lassen will", sagte DSW-Präsident Prof. Dr. Rolf Dobischat bei seiner Eröffnungsrede. "Mit dem Bericht soll geprüft werden, wie sich die Elterneinkommen und Preise im Vergleich zu den BAföG-Parametern entwickeln. Das muss 2009 geschehen, damit man zum Wintersemester 2009/2010 das BAföG wieder anpassen kann", forderte Dobischat.

Die Verschiebung des Berichts auf 2010 dürfe nicht als "Freibrief für vier Jahre Ruhe beim BAföG" verstanden werden, sagte Dobischat. "Auch wenn im Herbst 2009 turnusgemäß Bundestagswahlen sind, darf das politische Signal nicht sein, dass sich erst eine neue Bundesregierung wieder um eine BAföG-Erhöhung kümmern solle."

Auf ihrer Mitgliederversammlung verabschiedeten die 58 Studentenwerke einen umfangreichen Katalog von weiteren Verbesserungsvorschlägen beim BAföG, unter anderem:

  • Anhebung des Vermögensfreibetrags von bisher 5.200 auf 10.000 Euro
  • Pflege von pflegebedürftigen Eltern als "schwerwiegender Grund" für eine Förderung über Höchstdauer hinaus
  • Zuschüsse der Länder zu Studiengebühren, so genannte "Sozialstipendien"
  • Wiedereinführung der Zuschüsse bei nachweisbar notwendigen Studiengebühren im Ausland • Auslandszuschläge als volle Zuschüsse und nicht wie geplant zur Hälfte als Darlehen • Beibehaltung der Darlehenserlasse wegen Kindererziehung in der Rückzahlungsphase • Keine Altersgrenze für Master-Studiengänge

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